Namens- oder Adressänderung in den Fahrzeugdokumenten eines Mülheimer Fahrzeugs
Wenn sich Ihre persönlichen Daten (Name oder Adresse) geändert haben, sind Sie als Mülheimer Fahrzeughalter*in verpflichtet, Ihre Fahrzeugdokumente umgehend auf den neuesten Stand zu bringen.
Diese Änderung sollte auch in Ihrem eigenen Interesse liegen, denn beispielsweise bei Feststellungen der Halter*innen nach einem Unfall können gerade die persönlichen Daten von größter Wichtigkeit sein.
Sie können dazu online einen Termin vereinbaren.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des Prokuristen*der Prokuristin,
- Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein),
- nur bei Namensänderungen: Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief),
- für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV/DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden; die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung I reicht in der Regel aus und
- bei Beantragung durch Dritte ist eine Vollmacht sowie die Vorlage beider Ausweise (antragstellende und bevollmächtigte Person) erforderlich. Weitere Informationen zur Vollmacht finden Sie in den weiter unten stehenden Links.
Gebühren
- 10,80 Euro Adressänderung mit altem Fahrzeugschein
- 11,70 Euro Adressänderung mit neuer Zulassungsbescheinigung I
- 19,70 Euro Namensänderung mit altem Fahrzeugschein und -brief
- 11,70 Euro Namensänderung mit neuer Zulassungsbescheinigung I und II
- 10,20 Euro für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung II an die Bank (Leasing, Finanzierung)
Bitte beachten Sie, dass für die Namens- oder Adressänderung im Online-Verfahren geringere Gebühren erhoben werden.
Kontakt
Stand: 14.12.2023
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