Namens- oder Adressänderung in den Fahrzeugdokumenten eines Mülheimer Fahrzeugs

Namens- oder Adressänderung in den Fahrzeugdokumenten eines Mülheimer Fahrzeugs

Ein Brautstruß befestigt am Seitenspiegel eines Autos. Infos zu Namens- oder Adressänderungen, z. B. nach Heirat, in den Fahrzeugpapieren. - Bild von Mario De Filippo auf Pixabay

Wenn sich Ihre persönlichen Daten (Name oder Adresse) geändert haben, sind Sie als Mülheimer Fahrzeughalter*in verpflichtet, Ihre Fahrzeugdokumente umgehend auf den neuesten Stand zu bringen.

Diese Änderung sollte auch in Ihrem eigenen Interesse liegen, denn beispielsweise bei Feststellungen der Halter*innen nach einem Unfall können gerade die persönlichen Daten von größter Wichtigkeit sein.

Sie können dazu online einen Termin vereinbaren.

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des Prokuristen*der Prokuristin,
  • Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein),
  • nur bei Namensänderungen: Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief),
  • für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV/DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung) nachgewiesen werden; die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung I reicht in der Regel aus und
  • bei Beantragung durch Dritte ist eine Vollmacht sowie die Vorlage beider Ausweise (antragstellende und bevollmächtigte Person) erforderlich. Weitere Informationen zur Vollmacht finden Sie in den weiter unten stehenden Links.

 

Gebühren

Gebühren

  • 10,80 Euro Adressänderung mit altem Fahrzeugschein
  • 11,70 Euro Adressänderung mit neuer Zulassungsbescheinigung I
  • 19,70 Euro Namensänderung mit altem Fahrzeugschein und -brief
  • 11,70 Euro Namensänderung mit neuer Zulassungsbescheinigung I und II
  • 10,20 Euro für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung II an die Bank (Leasing, Finanzierung)

Bitte beachten Sie, dass für die Namens- oder Adressänderung im Online-Verfahren geringere Gebühren erhoben werden.

 

Kontakt

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Weitere Infos

Stand: 14.12.2023

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