Informationen für ausländische Studierende

Sicht durch ein Bücherregal: Schülerin und Schüler in der Bibliothek. Schulraktika, Praktikum, Studium, Studierende, Ausbildung - Pixabay

Was Sie als ausländische*r Student*in während Ihres Deutschkurses oder Studiums beachten müssen:

  • Für die Einreise zur Durchführung eines Deutschkurses oder Aufnahme des Studiums wird in der Regel ein Visum benötigt. Nach Ablauf des Visums wird Ihnen für die Dauer der Ausbildung der Aufenthalt in Form einer Aufenthaltserlaubnis erlaubt.
  • Sie haben zwei Jahre Zeit, die für eine Zulassung zum Studium erforderliche Teilnahme an deutschen Sprachkursen, Studienkollegs und anderen Formen staatlich geförderter studienvorbereitender Maßnahmen und studienbezogenen vorbereitenden Praktika nachzuweisen.
  • Die Aufenthaltserlaubnis kann um jeweils zwei Jahre verlängert werden, soweit ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts und Krankenversicherungsschutz für diesen Zeitraum bestehen und ein "ordnungsgemäßes Studium" vorliegt. Ein "ordnungsgemäßes Studium" liegt regelmäßig vor, solange Sie die durchschnittliche Studiendauer an der betreffenden Hochschule in dem jeweiligen Studiengang nicht um mehr als drei Semester überschreiten.
  • Das bedeutet, dass Sie bei jeder anstehenden Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis Einkommensnachweise (Sperrkonto, eine Verpflichtungserklärung eines*einer Dritten, Sparbuch mit ausreichender Deckung und einem Sperrvermerk etc.), Nachweise über bestehenden Krankenversicherungsschutz und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie einen Leistungsnachweis beim Ausländeramt vorlegen müssen.
  • Während des Studiums ist eine vorübergehende Arbeitsaufnahme außerhalb der Semesterferien von maximal 140 Tagen erlaubt.
    Darüber hinaus können studentische Nebentätigkeiten ausgeübt werden.
  • Nach Abschluss des Studiums besteht die Möglichkeit, die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monate verlängern zu lassen um einen dem Studienabschluss angemessenen Arbeitsplatz zu finden.
  • Ein Wechsel der Fachrichtung muss schriftlich beantragt werden.

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ausländerbehörde.

 

Gebühren

Gebühren

  • Erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100,- Euro
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,- Euro

 

Kontakt

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Stand: 03.07.2024

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