Internationaler Führerschein
Um in außereuropäischen Ländern ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen, ist es in der Regel notwendig, dass Sie über einen internationalen Führerschein verfügen.
Der internationale Führerschein wird auf Antrag in der Führerscheinstelle sofort zur Mitnahme ausgedruckt.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Antragstellenden das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und über eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis in Form eines Kartenführerscheins verfügen.
Falls Sie noch einen „alten“ Führerschein (grau oder rosa) besitzen, muss zunächst dieser in einen Kartenführerschein umgetauscht werden. Der internationale Führerschein wird im Falle eines gleichzeitigen Umtauschs des alten Führerscheins, erst bei Aushändigung des Kartenführerscheins erstellt.
Unterlagen
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- Ihren nationalen Führerschein
- Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
(weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)
Gebühren
15,30 Euro
Kontakt
Stand: 08.07.2024
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