Kennzeichenmitnahme - Umschreibung eines Fahrzeuges nach Mülheim an der Ruhr (mit und ohne Halter*innenwechsel unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens)
Wenn Sie ein Fahrzeug nach Mülheim unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens ummelden wollen, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt.
Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, ein Mülheimer Kennzeichen zu beantragen.
Diese Dienstleistung ist grundsätzlich auch online, ohne Gang zur Behörde, möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich i-KFZ:
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des Prokuristen oder der Prokuristin
- eVB-Nummer nur dann, wenn sich an der bestehenden Versicherung etwas ändert oder wenn Sie noch im Besitz "alter Papiere" sind
- Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief), wenn ein Halter*innenwechsel stattfindet
- Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins, die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I reichen grundsätzlich aus
- Halten Sie auch das erforderliche SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer bereit (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt)
- Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung, ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie die Originalausweise der Vollmachtgebenden.
Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können.
Gebühren
- 23,60 Euro (ohne Halter*innenwechsel)
- 26,20 Euro (mit Halter*innenwechsel)
Kontakt
Stand: 03.09.2024
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