Landschaftsplan - Abschnitt C 2.3.2 - Besondere Festsetzungen für Naturdenkmale

Landschaftsplan - Abschnitt C 2.3.2 - Besondere Festsetzungen für Naturdenkmale

Der genaue Standort eines jeden Naturdenkmales ist in der Festsetzungskarte vermerkt.

Gemäß § 22 LG werden als Naturdenkmale festgesetzt:

Textliche Festsetzungen

Erläuterungen

2.3.2.1
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Roteiche
- Quercus rubra
im westlichen Teil des Parks "Solbad Raffelberg".

Es handelt sich um 1 Roteiche mit einem Stammumfang von 340 cm und einer Höhe von ca. 25 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.10 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.2
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Platane
– Platanus spec.
im westlichen Teil des Parks "Solbad Raffelberg".

Es handelt sich um 1 Platane mit einem Stammumfang von 411 cm und einer Höhe von ca. 25 m. Der Baum verzweigt sich in ca. 2,5 m Höhe in 7 Leittriebe (durchgewachsener Kopfbaum).

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.10 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.3
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Götterbaum
– Ailanthus altissima
am nördlichen Rand des Parks "Solbad Raffelberg".

Es handelt sich um 1 Götterbaum mit einem Stammumfang von 270 cm und einer Höhe von ca. 15 m. Der Baum verzweigt sich in einer Höhe von ca. 2 m in 3 Leittriebe.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.9 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.4
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Platane
– Platanus spec.
im Park des "Solbades Raffelberg".

Es handelt sich um 1 Platane mit einem Stammumfang von 346 cm und einer Höhe von ca. 25 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.10 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.5
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Krimlinden-Gruppe
- Tilia euchlora
im Park des "Solbades Raffelberg" nördlich des Teiches

Es handelt sich um 3 Krimlinden mit Stammumfängen von 191 cm, 218 cm und 220 cm und Höhen von ca. 25 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Baumgruppe.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.12 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.6
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Trompetenbaum-Gruppe
- Catalpa bignonioides am nördlichen Rand des Parks "Solbad Raffelberg" westlich der Treppenanlage.

Es handelt sich um 2 Trompetenbäume mit Stammumfängen von 287 cm und 302 cm und einer Höhe von ca. 12 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Baumgruppe.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.7
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Schwarzpappel

- Populus nigra

nördlich der Teichbrücke im Park des "Solbades Raffelberg".

Es handelt sich um 1 Schwarzpappel mit einem Stammumfang von 518 cm und einer Höhe von ca. 25 m. Der Baum verzweigt sich in ca. 2 m Höhe in zwei Leittriebe. In der Baumkrone befinden sich eine Vielzahl von Misteln.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.13 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.8
I. Schutzgegenstand:

Naturdenkmal Rosskastanien-Gruppe – Aesculus hippocastanum im östlichen Teil des Parkes des "Solbades Raffelberg"

Es handelt sich um 3 Rosskastanien-Hybriden mit geschlossen aufrecht wachsenden Kronen, Stammumfängen von 425 cm, 350 cm und 320 cm und Höhen von ca. 20 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Bäume.

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.9
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Platane
- Platanus spec.

am nördlichen Rand des Teiches im Park des "Solbades Raffelberg".

Es handelt sich um 1 Platane mit einem Stammumfang von 399 cm Umfang und einer Höhe von ca. 25 m. Der Baum verzweigt sich ab einer Höhe von ca. 2,5 m mehrfach

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.10 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.10
I. Schutzgegenstand:

Naturdenkmal Platane – Platanus spec.

am östlichen Rand des Teiches im Park des "Solbades Raffelberg".

Es handelt sich um 1 Platane mit einem Stammumfang von 406 cm Umfang und einer Höhe von ca. 25 m. Der Baum verzweigt sich in ca. 3,5 m Höhe in 4 Leittriebe (durchgewachsener Kopfbaum).

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.10 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.11
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Findlingsgruppe

an der Schleuse Raffelberg, Ruhrorter Straße.

Es handelt sich um 4 Findlinge mit den Abmessungen 60 cm x 60 cm x 50 cm, 65 cm x 40 cm x 50 cm, 55 cm x 70 cm x 35 cm und 150 cm x 150 cm x 50 cm (Quarzit) vor der Schleuse Raffelberg und 20 m südlich des Osttores.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 a) LG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen.

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.14 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.12
I. Schutzgegenstand:

Naturdenkmal Quarzit-Findling
westlich der Birkenstraße.

Es handelt sich um einen Quarzit mit den Abmessungen 170 cm x 130 cm x 100 cm in der Grünanlage an der Birkenstraße.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 a) LG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.15 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.13
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Stieleichen-Gruppe
– Quercus robur
an der Walkmühlenstraße östlich der Wetzmühle.

Es handelt sich um eine Gruppe von 11 efeubewachsenen Eichen auf der südlichen Böschung an der Straße Walkmühle östlich der Wetzmühle mit Stammumfängen von 155 cm bis 310 cm und einer Höhe von ca. 10-15 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Baumgruppe.

III. Hinweise:
Die Objekte waren bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter den Gliederungsnummern 2.4.16 und 2.4.17 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.14
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Rotbuchen-Gruppe
- Fagus sylvatica
im westlichen Waldteil des Oppsprings.

Es handelt sich um 3 Rotbuchen mit Stammumfängen von 325 cm, 412 cm und 430 cm.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Bäume.

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.21 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.15
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Blutbuche
- Fagus sylvatica spec.
im Garten des Hauses Riemelsbeck 72.

Es handelt sich um 1 Blutbuche mit einem Stammumfang von 396 cm und einer Höhe von ca. 15 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.18 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.16
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Blutbuche
– Fagus sylvatica spec.
im Garten des Hauses Riemelsbeck 80.

Es handelt sich um 1 Blutbuche mit einem Stammumfang von 322 cm und einer Höhe von ca. 20 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.19 als Naturdenkmal festgesetzt.

 
   

Textliche Festsetzungen

2.3.2.17
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Rotbuchen-Gruppe
- Fagus sylvatica nördlich der Kapelle auf dem Speldorfer Friedhof.

Erläuterungen

Es handelt sich um 3 mehrstämmige Rotbuchen mit Stammumfängen von 450 cm, 450 cm und 500 cm und Höhen von ca. 25 m. Der Baum mit dem Stammumfang von 500 cm weist im Stammbereich einen Pilzbefall auf.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Baumgruppe.

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.25 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.18
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Rotbuche
– Fagus sylvatica
nördlich des Uhlenhorstweges, östlich der Tannenstraße.

Es handelt sich um 1 Rotbuche mit einem Stammumfang von 344 cm und einer Höhe von ca. 25 m. Der Stamm teilt sich in ca. 2 m Höhe in 2 Leittriebe ("Zwille").

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.27 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.19
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Findlingsgruppe

auf dem Ehrenfriedhof an der Straße "Am Großen Berg".

Es handelt sich um 5 Findlinge mit den Abmessungen 220 cm x 180 cm x 30 cm (Quarzit), 75 cm x 25 cm x 50 cm (2 Stück), 45 cm x 45 cm x 50 cm (2 Stück).

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 a) LG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen.

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.28 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.20
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Rotbuche
- Fagus sylvatica
im Witthausbusch am "Englischen Garten".

Es handelt sich um 1 Rotbuche mit einem Stammumfang von 360 cm und einer Höhe von ca. 25 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bislang über die ND-Verordnung der Stadt Mülheim an der Ruhr unter der Nr. 33 als Naturdenkmal geschützt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.21
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Rotbuche
- Fagus sylvatica
im Witthausbusch am "Englischen Garten".

Es handelt sich um 1 Rotbuche mit einem Stammumfang von 375 cm und einer Höhe von ca. 25 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bislang über die ND-Verordnung der Stadt Mülheim an der Ruhr unter der Nr. 32 als Naturdenkmal geschützt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.22
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Sumpfzypresse –
Taxodium distichum
im südlichen Teil des Witthausbusches im Ententeich

Es handelt sich um 1 Sumpfzypresse mit einem Stammumfang von 160 cm und einer Höhe von ca. 25 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bislang über die ND-Verordnung der Stadt Mülheim an der Ruhr unter der Nr. 52 als Naturdenkmal geschützt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.23
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Pappel
– Populus spec.
an der Zeppelinstraße 179.

Es handelt sich um 1 Hybridpappel mit einem Stammumfang von 468 cm und einer Höhe von ca. 25 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.22 als Naturdenkmal festgesetzt.

 


Textliche Festsetzungen

2.3.2.24

I. Schutzgegenstand:

Naturdenkmal Stieleichen-Gruppe – Quercus robur nördlich des Nachbarsweges, am Bühlsbach.



Erläuterungen

Es handelt sich um 5 Stieleichen mit Stammumfängen von 208 cm, 220 cm, 243 cm, 269 cm und 325 cm und Höhen von ca. 15 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Baumgruppe.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.30 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.25
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Esskastanie
- Castanea sativa
auf dem Hof Osterfeld, Wöllenbeck 85.

Es handelt sich um eine Esskastanie mit einem Stammumfang von 370 cm und einer Höhe von ca. 20 m

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.31 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.26
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Eschen-Gruppe
- Fraxinus excelsior
an der Berger Straße, südöstlich des Hauses Nr. 11.

Es handelt sich um eine Gruppe aus 5 efeuberankten Eschen mit Stammumfängen von 195 cm bis 280 cm und einer Höhe von ca. 15 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Bäume.

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.33 als Naturdenkmal festgesetzt. 2 Eschen wurden zusätzlich aufgenommen.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.27
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Ginkgobaum
- Ginkgo biloba
auf dem Grundstück des Hauses Berger Straße 19.

Es handelt sich um einen Ginkgobaum mit einem Stammumfang von 312 cm und einer Höhe von ca. 15 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.33 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.28
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Rotbuchen-Reihe
- Fagus sylvatica
westlich des Nachbarsweges, am Schengerholzbach.

Es handelt sich um 13 Rotbuchen mit Stammumfängen von (Südost nach Nordwest) 433 cm, 245 cm, 310 cm, 303 cm, 276 cm, 326 cm, 275 cm, 228 cm, 253 cm, 303 cm, 280 cm, 264 cm und 264 cm und Höhen von ca. 20 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Bäume.

   

Textliche Festsetzungen

2.3.2.29
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Rotbuche
- Fagus sylvatica
auf dem Grundstück Nachbarsweg 158.

Erläuterungen

Es handelt sich um 1 Rotbuche mit einem Stammumfang von 402 cm und einer Höhe von ca. 25 m. Der Baum gabelt sich in ca. 8 m Höhe in 2 Leittriebe. Der straßenseitige Leittrieb weist eine größere Morschungsstelle auf. Durch seinen freien Stand hat der Baum eine ausgeprägte Krone gebildet. Im Bereich der Zwille besteht die Gefahr, daß sich hier ein weiterer Fäulnisherd bildet.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.34 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.30
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Eschen-Gruppe
– Fraxinus excelsior am Bach auf dem katholischen Friedhof an der Landsberger Straße.

Es handelt sich um einen zweistämmigen Baum mit Stammumfängen von 230 cm und 268 cm und um einen Baum mit einem Stammumfang von 250 cm und Höhen von ca. 20 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Baumgruppe.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.35 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.31
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Buchsbaum
- Buxus sempervirens
im Garten des Hauses Bollenberg 74.

Es handelt sich um einen Buchsbaum mit einem Strauchumfang von 820 cm.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.38 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.32
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Eibe
- Taxus baccata
im hinteren Garten des Hauses Bollenberg 74.

Es handelt sich um eine Eibe mit einem Stammumfang von 165 cm und einer Höhe von ca. 8 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.37 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.33
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Robinie
– Robinia pseudoacacia
im Garten des Hauses Bollenberg 74.

Es handelt sich um eine Robinie (Scheinakazie) mit einem Stammumfang von 328 cm und einer Höhe von ca. 15 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.38 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.34
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Stechpalme
– Ilex aquifolium
südlich des Hauses Bollenberg 76.

Es handelt sich um eine Stechpalme (Hülse) mit einer Höhe von ca. 10 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.40 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.35
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Findling

im Gutshof Haus Rott an der Markenstraße.

Es handelt sich um einen Findling mit den Abmessungen 210 cm x 190 cm x 60 cm.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 a) LG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.44 als Naturdenkmal festgesetzt. Das Objekt ist im GEOSchOb-Kataster NRW unter der
Nr. 4607-020 erfasst.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.36
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Rosskastanien-Gruppe
- Aesculus
hippocastanum im Garten des Hauses Mendener Str. 191.

Es handelt sich um 2 Rosskastanien mit Stammumfängen von 335 cm und 381 cm und Höhen von ca. 20 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Bäume.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.42 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.37
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Esskastanien-Gruppe
- Castanea sativa
an dem Gehöft Mendener Straße 218.

Es handelt sich um 2 Esskastanien mit Stammumfängen von 354 cm und 472 cm und Höhen von ca. 20 m. Am östlichen der beiden Bäume wurden bis in die Krone hinein alle Äste an der zur Mendener Straße zeigenden Stammseite entfernt.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Bäume.

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.46 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.38
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Esskastanie
- Castanea sativa
östlich des Hauses Klingenburgstraße 40.

Es handelt sich um eine Esskastanie mit einem Stammumfang von 400 cm und einer Höhe von ca. 15 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.48 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.39
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Findling
östlich der Hofzufahrt zum Blumerhof am Saalsweg.

Es handelt sich um einen 120 cm x 30 cm x 50 cm großen Findlingsblock (Prellstein einer früheren Hofzufahrt); Gesteinsart ist wahrscheinlich Syenit. Der Stein ist derzeit fast nahezu vollständig überschüttet und befindet sich unter einer Hecke.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 a) LG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen.

III. Hinweise:
Das Objekt ist im GEOSchOb-Kataster NRW unter der Nr. 4607-007 erfasst.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.40
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Kopfbaum-Reihe
- Salix fragilis, S. alba
am Schmielenweg.

Es handelt sich um 63 Kopfbäume längs der Wege und Gräben, die eine große Weidefläche am Schmielenweg begrenzen. Die Kopfbäume sind zum Teil sehr alt, im vorderen Bereich sind starke Rindenschäden und Abgänge durch Pferdeverbiss zu beklagen.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Baumreihe.

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.41
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Esskastanie
- Castanea sativa
nördlich der Straße Mühlenbergheide, östlich der Straße Fährbaum.

Es handelt sich um eine Esskastanie mit einem Stammumfang von 376 cm und einer Höhe von ca. 20 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.51 als Naturdenkmal festgesetzt..

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.42
I. Schutzgegenstand:

Naturdenkmal Findling

nördlich der Straße Mühlenbergheide, östlich der Straße Fährbaum.

Es handelt sich um einen 170 cm x 160 cm x 92 cm großen Granit mit grobkörnigen Adern.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 a) LG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen.

 

III. Hinweise:
Das Objekt ist im GEOSchOb-Kataster NRW unter der
Nr. 4607-021 erfasst.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.43
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Kopfweiden-Reihe
– Salix spec. südlich der Straße Mühlenbergheide, am Theodor-Fliedner-Werk.

Es handelt sich um 10 Kopfweiden mit Stammumfängen von 170 cm bis 300 cm.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Baumgruppe.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.58 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.44
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Traubeneiche
– Quercus petraea
östlich der Straße "Eschenbruch", am Försterhaus.

Es handelt sich um eine Traubeneiche mit einem Stammumfang von 315 cm und einer Höhe von ca. 20 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.57 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.45
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Kopfweiden-Reihe
– Salix spec. nördlich der Mintarder Höfe am Mühlenbach.

Es handelt sich um 4 alte Kopfweiden mit
Stammumfängen von 320 cm bis 360 cm.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Baumgruppe.

 

III. Gebote:
Die Pflege der Kopfbäume durch Rückschnitt im Abstand von 5 bis 7 Jahren. Nach Bedarf kann ein Teil des Schnittmaterials zur Anpflanzung neuer Kopfbäume verwendet werden.

Das Gebot dient der Erhaltung der Kopfbäume, die wertvolle Lebensräume für gefährdete Tierarten darstellen.

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.53 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.46
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Ginkgobaum
- Ginkgo biloba
im Garten des Staader Hofes an der Mendener Str. 280.

Es handelt sich um einen Ginkgobaum mit einem Stammumfang von 283 cm und einer Höhe von ca. 9 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.54 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.47
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Rosskastanien-Gruppe
- Aesculus hippocastanum im Staader Hof, Mendener Straße 280.

Es handelt sich um zwei Rosskastanien mit Stammumfängen von 288 cm und 319 cm und Höhen von jeweils ca. 20 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Bäume.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.55 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen



2.3.2.48
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Platanen-Gruppe
- Platanus spec.
im Staader Hof, Mendener Straße 280.

Es handelt sich um zwei Platanen mit Stammumfängen von 309 cm und 343 cm und Höhen von jeweils ca. 25 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Bäume.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.55 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

 2.3.2.49
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Kopfweiden-Reihe
– Salix spec.
zwischen Blaspiller Weg und Stooter Straße.

Es handelt sich um 28 Kopfweiden mit Stammumfängen von 120 cm bis 300 cm.

II. Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit der Baumgruppe.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.63 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.50

I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Eibe
- Taxus baccata östlich der August-Thyssen-Straße, am ehemaligen Bahndamm Mintard.

Es handelt sich um eine Eibe mit einem Stammumfang von 255 cm und einer Höhe von ca. 10 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.64 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

2.3.2.51
I. Schutzgegenstand:
Naturdenkmal Rotbuchen-Gruppe
- Fagus sylvatica zwischen der Straße "In der Drucht" und der BAB 3, südlich des ehemaligen Erzbergwerkes.

Es handelt sich um 2 Rotbuchen mit Stammumfängen von 390 cm und 381 cm und einer
Höhe von ca. 25 m.

II. Schutzzweck:
Die Festsetzung erfolgt gemäß § 22 b) LG wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit des Baumes.

 

III. Hinweise:
Das Objekt war bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1.6.1982 unter der Gliederungsnummer 2.4.65 als Naturdenkmal festgesetzt.

 

Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

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Stand: 01.12.2005

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