Landschaftsplan - Abschnitt C 2.3 - Naturdenkmale

Landschaftsplan - Abschnitt C 2.3 - Naturdenkmale

Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur und punktuelle, natürliche Landschaftsteile.

Häufig werden natürliche Felsen, Findlinge, besondere Einzelbäume oder Baumgruppen als Naturdenkmal ausgewiesen.

Kopfbaumreihe in der Saarner Mark
Naturdenkmal Kopfweiden-Reihe in der Saarner Mark

Naturdenkmale gemäß § 22 LG

Es werden 51 Objekte als Naturdenkmale festgesetzt.

Hinweis:
Die Naturdenkmale sind mit ihrem Standort in der Festsetzungskarte im Maßstab 1: 10.000 dargestellt.
Die textlichen Festsetzungen und Erläuterungen gliedern sich in die Allgemeinen Festsetzungen, die für alle Naturdenkmale gültig sind, und die Besonderen Festsetzungen für die einzelnen Naturdenkmale.

Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

Kontakt


Weitere Infos

Stand: 01.12.2005

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel