Landschaftsplan - Abschnitt C 3.2 - Pflege

Landschaftsplan - Abschnitt C 3.2 - Pflege

Pflege von Brachflächen soll der Erhaltung offener, lichter Landschaften und wertvoller Lebensräume für Tiere und Pflanzen dienen.

In der Regel wird die Mahd oder Beweidung von Grünland festgesetzt, um Verbuschung und Bewaldung zu verhindern.

Brachfläche, gehölzfreier Trockenrasen im Uhlenhorst

 

Textliche Festsetzungen

Erläuterungen

Die folgenden Brachflächen sind extensiv zu pflegen.

Ziel der Festsetzungen:

  • Erhalt der derzeitigen Ausprägung (Artenzusammensetzung, Erscheinungsbild) durch entsprechende Pflegemaßnahmen
  • Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Flächen für den Biotop- und Artenschutz durch pflegende Eingriffe
  • Erhalt verschiedener Sukzessionsstadien und damit unterschiedlicher Lebensräume auf zusammenhängenden beziehungsweise benachbarten Flächen.

Als extensive Pflege wird die Beseitigung des vorhandenen Gehölzaufwuchses nach Bedarf (Oktober bis Februar), Entfernen des Schnittgutes, festgesetzt.

In feuchten Bereichen ist auf den Einsatz von schwerem Gerät zu verzichten.

 

 

3.2.1


entfällt


3.2.2
Größe: circa 0,5 Hektar (ha)
Brache östlich der Wennemannstraße.

 

Die Brache liegt im NSG Nr. 1 "Hexbachtal".


3.2.3
Größe: circa 0,4 ha
Brache östlich der Klaus-Groth-Straße.

 

Die Brache liegt im NSG Nr. 2 "Winkhauser Bachtal".


3.2.4
Größe: circa 0,4 ha
Grünlandbrache zwischen Nachtigallental und Böllerts Höfe.

 

Die Flächen liegen im LB Nr. 5 "Scheuerbachtal".


3.2.5
Größe: circa 0,7 ha
Grünlandbrache südlich Driescher Hof.

 

Die Flächen liegen im LB Nr. 5 "Scheuerbachtal".


3.2.6
Größe: circa 0,4 ha
Grünlandbrache nördlich Wallfriedsweg.

 

Die Flächen liegen im LB Nr. 5 "Scheuerbachtal".


3.2.7
Größe: circa 0,4 ha
Brachgefallenes Hanggrünland im Forstbachtal am Berger Feld.

 

Die Brache liegt im NSG Nr. 7 "Forstbachtal".


3.2.8
Größe: circa 0,2 ha
Brachgefallene Wiese im zentralen Forstbachtal.

 

Die Brache liegt im NSG Nr. 7 "Forstbachtal".


3.2.9
Größe: circa 0,7 ha
Brachgefallene Feuchtwiese im zentralen Forstbachtal.

 

Die Brache liegt im NSG Nr. 7 "Forstbachtal".


3.2.10
Größe: circa 0,3 ha
Brachgefallenes Grünland in einem Seitental des Forstbachs unterhalb Pieper.

 

Die Brache liegt im NSG Nr. 7 "Forstbachtal".


3.2.11
Größe: circa 1,1 ha
Grünlandbrache "Fliegerberg" im Hangbereich östlich der Tannenstraße im Broich-Speldorfer Wald.
Entbuschen des Magerrasens unter Schutz der alten Birken nach Bedarf.

 

Die Brache liegt im NSG Nr. 9 "Hangquellen an der Tannenstraße".


3.2.12
Größe: circa 02 ha
Garten- und Grünlandbrache mit verlandetem Teich am Dieckenhof innerhalb des Standortübungsplatzes am Auberg.
Entbuschen der offenen Flächen nach Bedarf.



Die Brache liegt im NSG Nr. 12 "Oberläufe des Wambaches".

Es haben sich großflächig Feuchthochstaudenfluren, ein kleines Röhricht und Gebüsche entwickelt.


3.2.13
Größe: circa 0,4 ha
Feuchtgrünlandbrache "Orchideenwiese" innerhalb des Standortübungsplatzes am Auberg.
Jährliche Mahd, Entfernung des Mahdgutes.

 

Die Brache liegt im NSG Nr. 12 "Oberläufe des Wambaches".


3.2.14
Größe: circa 0,9 ha
Brachgefallenes Feuchtgrünland entlang der Rossenbeck östlich des Flother Hofes.

 

Die Brachen liegen im NSG Nr. 14 "Rohmbachtal und Rossenbecktal".


3.2.15
Größe: circa 0,6 ha
Brachgefallenes Feuchtgrünland mit Tümpeln in der Zinsbachaue oberhalb der Querung Saalsweg.

 

Die Fläche liegt im NSG Nr.15 "Zinsbachtal".


3.2.17
Größe: circa 0,2 ha
Grünlandbrache im nördlichen Quellbereich des Schmitterbaches am Auberg.

 

Die Brachen liegen im LB Nr. 24 "Schmitterbachtal".


3.2.18
Größe: circa 0,5 ha
Grünlandbrache im südlichen Quellbereich des Schmitterbaches am Auberg.

 

Die Brachen liegen im LB Nr. 24 "Schmitterbachtal".


3.2.19
Größe: circa 3,2 ha
Brache am Mintarder Berg.
Zur Verhinderung weiterer Verbuschung ist die Fläche bei Bedarf unter Schonung einzelner Gebüschinseln zu mähen oder mit Schafen oder Ziegen zu beweiden.



Die Brache liegt im NSG Nr. 16 "Mintarder Ruhrtalhang und Mintarder Berg".

Es handelt sich um eine Acker-, Grünland und Obstgartenbrache. Die Festsetzung dient der Verhinderung der Verbuschung durch Besenginster (Cytisus scoparius).


3.2.20
Größe: circa 0,1 ha
Brache an der Straße "Am Est".

 

Die Brache liegt im LSG Nr. 19 "Saarn-Selbecker- Hochflächen".

 

Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

Kontakt


Stand: 19.05.2015

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