Landschaftsplan - Abschnitt C 3.3 - Natürliche Entwicklung / Pflege
Natürliche Entwicklung und Pflege von Brachflächen soll der Erhaltung wertvoller Lebensräume für Tiere und Pflanzen und reich strukturierter Landschaften dienen. Meist wird die Mahd von Grünland festgesetzt, um Verbuschung zu verhindern, Gebüschinseln und Ufergehölze sollen dabei aber ausgespart werden. |
Brachflächen am Wambach in Saarn |
Textliche Festsetzungen |
Erläuterungen |
3.3.1 Größe: ca. 1,2 ha Grünlandbrache am Wambach östlich des Oembergs. Die strukturreichen Grünlandbrachen nördlich der Obstwiese sind bei Bedarf zu mähen. |
|
3.3.2 Größe: ca. 4,6 ha Brache an der Reuterstraße und entlang des Zuflusses zum Schönebecker Bach. Die Flächen sind natürlich zu entwickeln; bei Bedarf sind aufkommende Gehölze zu entfernen. |
Die Festsetzung dient dem Erhalt des größten Großseggenriedes des Mülheimer Stadtgebietes mit ausgedehnten Beständen der Schlank-, Sumpf- und Rispen-Segge sowie feuchte Hochstaudenfluren und Weidengebüsche. |
Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele
Karte der Festsetzungen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.
Kontakt
Stand: 29.11.2005
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us