Landschaftsplan - Abschnitt C 3.3 - Natürliche Entwicklung / Pflege

Landschaftsplan - Abschnitt C 3.3 - Natürliche Entwicklung / Pflege

Natürliche Entwicklung und Pflege von Brachflächen soll der Erhaltung wertvoller Lebensräume für Tiere und Pflanzen und reich strukturierter Landschaften dienen.

Meist wird die Mahd von Grünland festgesetzt, um Verbuschung zu verhindern, Gebüschinseln und Ufergehölze sollen dabei aber ausgespart werden.

Brachflächen am Wambach in Saarn
Brachflächen am Wambach in Saarn


 


Textliche Festsetzungen

Erläuterungen



3.3.1
Größe: ca. 1,2 ha

Grünlandbrache am Wambach östlich des Oembergs.

Die strukturreichen Grünlandbrachen nördlich der Obstwiese sind bei Bedarf zu mähen.

 


Die Brache liegt im LB Nr. 17 "Wambachtal im Bereich Faulenkamp".



3.3.2
Größe: ca. 4,6 ha

Brache an der Reuterstraße und entlang des Zuflusses zum Schönebecker Bach.

Die Flächen sind natürlich zu entwickeln; bei Bedarf sind aufkommende Gehölze zu entfernen.




Die Brache liegt im NSG Nr. 2 "Winkhauser Bachtal".

Die Festsetzung dient dem Erhalt des größten Großseggenriedes des Mülheimer Stadtgebietes mit ausgedehnten Beständen der Schlank-, Sumpf- und Rispen-Segge sowie feuchte Hochstaudenfluren und Weidengebüsche.





Inhaltsverzeichnis
Karte der Entwicklungsziele 
Karte der Festsetzungen 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Umweltschutz.

Kontakt


Stand: 29.11.2005

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