Parkerleichterungen für Ärztinnen und Ärzte
Die Genehmigung gilt in der Regel nur im Stadtgebiet außerhalb der Zonen für Fußgänger*innen.
Ärztinnen und Ärzte mit Genehmigung dürfen bei dringenden Krankenbesuchen im eingeschränkten Halteverbot, auf Gehwegen ohne Behinderung von Fußgänger*innen sowie an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne deren Bedienung parken.
Unterlagen
- Formloser Antrag und Bescheinigung der Ärztekammer Nordrhein
Datenschutzhinweise der Abteilung "Verkehrsangelegenheiten" des Ordnungsamtes
Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).
Gebühren
- 100,- Euro für eine drei Jahre gültige Genehmigung
Kontakt
Stand: 14.05.2024
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