Parkerleichterungen für karitative Organisationen und ambulante Pflegedienste
Alten- und Pflegediensten sowie karitativen Organisationen können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge Genehmigungen erteilt werden, die es erlauben
- im eingeschränkten Haltverbot,
- ohne Entrichtung von Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten und
- auf Gehwegen ohne Behinderung während des Pflegeeinsatzes zu parken.
Die Genehmigungen sind in der Regel auf das Stadtgebiet Mülheim an der Ruhr beschränkt. In der innerstädtischen Fußgängerzone gelten sie jedoch nicht.
Unterlagen
- Ein Antragsformular, das Sie herunterladen und ausdrucken können, finden Sie im Kontext.
- Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie ein Foto des Kraftfahrzeuges mit Firmenaufschrift und deutlich sichtbarem Kennzeichen sowie eine Kopie des Kraftfahrzeugscheines beifügen.
Um eine termingerechte Bearbeitung zu ermöglichen, müssen Anträge spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme der Genehmigung beim Ordnungsamt gestellt werden.
Datenschutzhinweise der Abteilung "Verkehrsangelegenheiten" des Ordnungsamtes
Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).
Gebühren
- 154,- Euro pro Fahrzeug und Jahr
Kontakt
Kontext
Stand: 26.07.2024
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