Plakatwerbung für Veranstaltungen
Wenn Sie durch Plakate auf eine von Ihnen organisierte Veranstaltung an zentralen Anschlagstellen hinweisen wollen, wenden Sie sich bitte an die Werbepartner*innen der Stadt Mülheim.
Außerhalb dieser zentralen Anschlagstellen benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Das Ordnungsamt prüft die vorgesehenen Standorte und erteilt dann gegebenfalls eine Erlaubnis.
Bei entsprechenden Veranstaltungen können lediglich maximal 30 Plakate im Umfeld des Veranstaltungsortes genehmigt werden.
Bitte fügen Sie dem Antrag eine Liste der von Ihnen geplanten Standorte bei. Beachten Sie bitte dabei, dass es nicht erlaubt ist, die Plakate an Ampelmasten, Verkehrszeichen, in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen und auf Straßen aufzustellen, die nicht in der Baulast der Stadt Mülheim liegen (zum Beispiel Landstraßen und Bundesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten, Autobahnen).
Den Antrag zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis können Sie auf dieser Seite herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt dem Ordnungsamt entweder auf dem Postweg, Straßenverkehrsrechtliche Abteilung, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr oder als Fax unter der Nummer 0208 / 455-3293 zusenden.
Gebühren
Die Gebühr setzt sich zusammen aus Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Nutzungsdauer zwischen 60,00 und 180,00 Euro. Die Höhe der Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Anzahl der Plakate und dem Charakter der Veranstaltung, für die geworben werden soll. Genaue Beträge finden Sie im Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Werbepartner*innen der Stadt Mülheim.
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Stand: 04.07.2024
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