Programmbeschreibung

WinAWOS ist seit vielen Jahren in Gemeinden und Kreisen in Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein im Einsatz.

Das Verfahren setzt nach der Förderung von Wohnraum mit öffentlichen und nichtöffentlichen Mittel ein und deckt die folgenden Aufgabenbereiche ab:
 

  • Wohnungsbestand
    Der Wohnungsbestand ist die Grundlage von WinAWOS.
    Hier befinden sich alle wichtigen Daten über öffentlich geförderte Häuser und Wohnungen einschließlich der Angaben über die Eigentümer*innen, Verwalter*innen, Mieter*innen, Vormieter*innen sowie Zustellbevollmächtigten.
    Die Angaben des Wohnungsbestandes sind sowohl für die Wohnungsvermittlung als auch für die Erteilung von Wohnberechtigungen, die ehemalige Überprüfung der Mieter*innen im Rahmen der Fehlbelegungsabgabe und statistische Auswertungen von Bedeutung.
     
  • Fehlbelegungsabgabe
    Dieser Menüpunkt wird nur in Hessen benötigt, nachdem die Fehlbelegungsabgabe dort zum 1. Juli 2016 wieder eingeführt worden ist.
    Das Gesetz über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung (FBAG) verfolgt das Ziel, die Fehlsubventionierung von öffentlich geförderten Wohnungen zu verringern. Diese Fehlbelegungsabgabe müssen Mieter*innen an eine Gemeinde entrichten, wenn die Verbesserung der finanziellen Voraussetzungen zu einer Überschreitung der Einkommensgrenze führt.
     
  • Wohnungsvermittlung
    In der Wohnungsvermittlung können sowohl öffentlich geförderte als auch freifinanzierte Wohnungen vermittelt werden.
    Die Wohnungssuchenden werden mit den erforderlichen Daten aufgenommen. Für eine neu zu belegende Wohnung erhalten die passenden Wohnungssuchenden ein entsprechendes Angebot und werden den Eigentümer*innen vorgeschlagen.
     
  • Wohnberechtigungsbescheinigungen
    In diesem Bereich können Wohnberechtigungen und Bezugsgenehmigungen gemäß des Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG), des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG), des Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und der entsprechenden Landesgesetze sowie die Bescheinigungen A/B für die Weitergewährung von Aufwendungsdarlehen, Härteausgleich und Zinsvergünstigungen erteilt werden.

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Stand: 02.10.2024

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