Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer
Wenn Sie ein oder mehrere Fahrzeuge besitzen, die vor mehr als 30 Jahren erstmals zugelassen worden sind (sogenannte Oldtimer), können Sie beim Bürgeramt rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beantragen.
Voraussetzungen sind, dass Sie:
- in Mülheim wohnen oder
- hier ein Gewerbe angemeldet haben
- und keine Bedenken hinsichtlich Ihrer Zuverlässigkeit bestehen (das Bürgeramt fordert einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg an und stellt eine Anfrage bei der Polizei, ob dort Erkenntnisse gegen Sie vorliegen).
Die roten Kennzeichen dürfen verwendet werden für:
- Probe- und Überführungsfahrten,
- Fahrten anlässlich der Teilnahme an Veteranenveranstaltungen und
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur und der Wartung.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des Prokuristen*der Prokuristin
- Liste der Oldtimerfahrzeuge inklusive technischer Daten und vorhandenen Fahrzeugpapieren
- "Oldtimergutachten" gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) von amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfenden oder Prüfingenieur*innen
- Versicherungsnachweis in Form einer gültigen eVB-Nummer (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherung)
- Ein polizeiliches Führungszeugnis, welches auch beim Bürgeramt beantragt werden kann beziehungsweise bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes
- Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht von Ihnen und Ihren Personalausweis oder Reisepass im Original; Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können.
Beachten Sie bitte auch die zusätzlichen Informationen zur Vollmacht in dem weiter unten stehenden Beitrag.
Gebühren
- 152,60 Euro
- 15,00 Euro pro Fahrzeugscheinheft
- 13,00 Euro Beantragung des Führungszeugnisses
Zuzüglich für die Stilllegung des Fahrzeuges:
- 7,50 Euro (bei Mülheimer Kennzeichen)
- 10,70 Euro (bei auswärtigen Fahrzeugen)
Fremdkosten:
- etwa 15 Euro pro Schild bei Schildermacher*innen Ihrer Wahl
Kontakt
Stand: 23.05.2024
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