05117000
K100025
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
Nach der Elternbeitragssatzung müssen die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatliche Beiträge zahlen. Für die Ermittlung der Beiträge wird der Gesamtbetrag der Einkünfte zu Grunde gelegt (§ 4 der Satzung).
Stand: 08.08.2024
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