Straßenbaubeiträge für Erneuerung und Verbesserung
Wenn ein Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen eine Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung der bestehenden Anlage darstellt, müssen sich nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NW (KAG NW) die Eigentümer und Eigentümerinnen beziehungsweise Erbbauberechtigten aller von der ausgebauten Anlage erschlossenen Grundstücke am entstandenen Aufwand beteiligen.
Details zur Erhebung der Straßenbaubeiträge sind in der Satzung über Beiträge für straßenbauliche Maßnahmen geregelt. Die Satzung ist in den letzten Jahren mehrfach aktualisiert worden. Welche Satzungsversion auf ein konkretes Abrechnungsverfahren anzuwenden ist, ergibt sich aus seinen Rahmendaten und kann bei Bedarf unter der Kontaktadresse erfragt werden.
Datenschutzhinweise des Fachbereiches "Beiträge" des Amtes für Verkehrswesen und Tiefbau
Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).
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Stand: 24.08.2023
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