Tierseuchenbekämpfung allgemein
Tierseuchen stellen nach wie vor eine ständige Bedrohung für die tierhaltende Landwirtschaft, die fleischverarbeitende Industrie, die sonstigen vor und nachgelagerten Wirtschaftskreise und nicht zuletzt für die Verbraucher*innen dar.
Die Verhütung und Verhinderung der Verschleppung von Seuchen ist daher eine der Hauptaufgaben des Veterinäramtes. Daneben dient diese seuchenhygienische Beaufsichtigung sowohl der Gesunderhaltung der Tierbestände bei gleichzeitiger Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als auch dem Gesundheitsschutz der Bürger*innen vor auf den Menschen übertragbaren Krankheiten. Die Haltung von Nutztieren ist dem hiesigen Veterinäramt bei Beginn der Tätigkeit anzuzeigen; des weiteren sind die Tiere bei der Tierseuchenkasse in Münster TSK NRW, Nevinghoff 40, 48147 Münster, Telefon: 0251 / 28982-0 anzumelden.
Jede Person, die gewerblich Umgang mit Tieren hat, aber auch Hobbytierhaltende, muss Regeln des vorbeugenden Seuchenschutzes beachten. Insbesondere bei der Reise mit Tieren in das Ausland ist Vorsicht geboten.
Wenn Tiere aus dem Ausland mitgebracht werden, darf dies nur mit einer Gesundheitsbescheinigung des Herkunftslandes erfolgen.
Datenschutzhinweise des Veterinäramtes
Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).
Auf Anforderung übersenden wir Ihnen diese auch per Post.
Kontakt
Stand: 05.09.2022
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