Übersicht über Einkommensgrenzen und Bruttoeinkommen in NRW
Wie hoch dürfen Bruttoeinkünfte sein, um einen Wohnberechtigungsschein oder eine Wohnraumförderung zu erlangen?
Stand: 1. Januar 2025
Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen |
Einkommensgrenze nach dem WFNG (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum |
Bruttoeinkommen |
1 Alleinstehend |
23.540,00 Euro | 38.011,00 Euro |
2 Personen | 28.350,00 Euro | 51.577,00 Euro |
Alleinerziehend mit einem Kind | 29.210,00 Euro | 53.121,00 Euro |
3 Personen (mit einem Kind) | 35.720,00 Euro | 57.074,00 Euro |
4 Personen (mit zwei Kindern) | 43.130,00 Euro | 68.621,00 Euro |
5 Personen (mit drei Kindern | 50.520,00 Euro | 80.168,00 Euro |
In Einzelfällen können die Beträge variieren. Unter bestimmten Voraussetzungen sind beispielsweise Freibeträge zulässig, die das anrechenbare Einkommen schmälern (bei Zwei-Personen Haushalte, Ehepaare oder Lebenspartnerschaften, bei Schwerbehinderung und/oder Pflegebedürftigkeit, bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen).
Wenn die Einkommensgrenze nur geringfügig (bis zu fünf vom Hundert) überschritten wird, kann ein (Ausnahme-)Wohnberechtigungsschein erteilt werden.
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Stand: 12.02.2025
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