Übersicht über Einkommensgrenzen und Bruttoeinkommen in NRW

Übersicht über Einkommensgrenzen und Bruttoeinkommen in NRW

Brieftasche, Portemonnaie. Ein Bußgeldbescheid tut nicht nur der Geldbörse weh, sondern kann auch ein Fahrverbot beinhalten. - Pixabay

Wie hoch dürfen Bruttoeinkünfte sein, um einen Wohnberechtigungsschein oder eine Wohnraumförderung zu erlangen?

Stand: 1. Januar 2022
 

Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen

Erwerbsbeteiligung

Einkommensgrenze nach dem WFNG (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum)

Bruttoeinkommen

1

Angestellte/Arbeiter*innen

20.420 Euro

33.136 Euro
 

Beamte

20.420 Euro

28.098 Euro

 

Rentner*innen

20.420 Euro

23.306 Euro

 

Erwerbslose

20.420 Euro

20.522 Euro

2

Angestellte/Arbeiter*innen

24.600 Euro

45.917 Euro

 

Beamte

24.600 Euro

38.861 Euro

 

Rentner*innen (2 Rentner*innen)

24.600 Euro

32.602 Euro

 

Erwerbslose

24.600 Euro

28.702 Euro

3

(Ehepaar mit 1 Kind)

Angestellte/Arbeiter*innen

31.000 Euro

55.917 Euro

 

Beamte

31.000 Euro

47.282 Euro

4

(Ehepaar mit 2 Kindern)

Angestellte/Arbeiter*innen

37.400 Euro

65.917 Euro

 

Beamte

37.400 Euro

55.703 Euro

5

(Ehepaar mit 3 Kindern)

Angestellte/Arbeiter*innen

43.800 Euro

75.917 Euro

 

Beamte

43.800 Euro

64.124 Euro


Alle ausgewiesenen Bruttoeinkommen sind auf typische Fälle abgestimmt.
In Einzelfällen können die Beträge variieren. In einigen Fällen sind beispielsweise Freibeträge zulässig, die das anrechenbare Einkommen schmälern (bei jungen Familien, bei Schwerbehinderung beziehungsweise Pflegebedürftigkeit, bei Vorliegen von Unterhaltsverpflichtungen). 

Auch wenn die Einkommensgrenze nur geringfügig (bis zu fünf vom Hundert) überschritten wird, kann ein (Ausnahme-)Wohnberechtigungsschein erteilt werden.

Eine Überschreitung im Falle eines Antrages auf Wohnraumförderung ist nicht zulässig.

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Stand: 07.11.2023

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