Übersicht über Einkommensgrenzen und Bruttoeinkommen in NRW
Wie hoch dürfen Bruttoeinkünfte sein, um einen Wohnberechtigungsschein oder eine Wohnraumförderung zu erlangen?
Stand: 1. Januar 2022
Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen |
Erwerbsbeteiligung |
Einkommensgrenze nach dem WFNG (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum) |
Bruttoeinkommen |
1 |
Angestellte/Arbeiter*innen |
20.420 Euro |
33.136 Euro |
Beamte |
20.420 Euro |
28.098 Euro |
|
Rentner*innen |
20.420 Euro |
23.306 Euro |
|
Erwerbslose |
20.420 Euro |
20.522 Euro |
|
2 |
Angestellte/Arbeiter*innen |
24.600 Euro |
45.917 Euro |
Beamte |
24.600 Euro |
38.861 Euro |
|
Rentner*innen (2 Rentner*innen) |
24.600 Euro |
32.602 Euro |
|
Erwerbslose |
24.600 Euro |
28.702 Euro |
|
3 (Ehepaar mit 1 Kind) |
Angestellte/Arbeiter*innen |
31.000 Euro |
55.917 Euro |
Beamte |
31.000 Euro |
47.282 Euro |
|
4 (Ehepaar mit 2 Kindern) |
Angestellte/Arbeiter*innen |
37.400 Euro |
65.917 Euro |
Beamte |
37.400 Euro |
55.703 Euro |
|
5 (Ehepaar mit 3 Kindern) |
Angestellte/Arbeiter*innen |
43.800 Euro |
75.917 Euro |
Beamte |
43.800 Euro |
64.124 Euro |
Alle ausgewiesenen Bruttoeinkommen sind auf typische Fälle abgestimmt.
In Einzelfällen können die Beträge variieren. In einigen Fällen sind beispielsweise Freibeträge zulässig, die das anrechenbare Einkommen schmälern (bei jungen Familien, bei Schwerbehinderung beziehungsweise Pflegebedürftigkeit, bei Vorliegen von Unterhaltsverpflichtungen).
Auch wenn die Einkommensgrenze nur geringfügig (bis zu fünf vom Hundert) überschritten wird, kann ein (Ausnahme-)Wohnberechtigungsschein erteilt werden.
Eine Überschreitung im Falle eines Antrages auf Wohnraumförderung ist nicht zulässig.
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Stand: 06.11.2024
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