Übersicht über Einkommensgrenzen und Bruttoeinkommen in NRW
Wie hoch dürfen Bruttoeinkünfte sein, um einen Wohnberechtigungsschein oder eine Wohnraumförderung zu erlangen?
Stand: 1. Januar 2022
Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen |
Erwerbsbeteiligung |
Einkommensgrenze nach dem WFNG (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum) |
Bruttoeinkommen |
1 |
Angestellte/Arbeiter |
20.420 Euro |
31.939 Euro |
Beamte |
20.420 Euro |
27.179 Euro |
|
Rentner |
20.420 Euro |
22.790 Euro |
|
Erwerbslose |
20.420 Euro |
20.522 Euro |
|
2 |
Angestellte/Arbeiter |
24.600 Euro |
44.332 Euro* |
Beamte |
24.600 Euro |
37.666 Euro* |
|
Rentner (2 Rentner) |
24.600 Euro |
31.981 Euro* |
|
Erwerbslose |
24.600 Euro |
28.702 Euro* |
|
3 (Ehepaar mit 1 Kind) |
Angestellte/Arbeiter |
31.000 Euro |
47.969 Euro |
Beamte |
31.000 Euro |
40.733 Euro |
|
4 (Ehepaar mit 2 Kindern) |
Angestellte/Arbeiter |
37.400 Euro |
57.666 Euro |
Beamte |
37.400 Euro |
48.948 Euro |
|
5 (Ehepaar mit 3 Kindern) |
Angestellte/Arbeiter |
43.800 Euro |
67.363 Euro |
Beamte |
43.800 Euro |
57.153 Euro |
* Freibetrag in Höhe von 4.000 Euro für Zweipersonenhaushalte ist bereits berücksichtigt.
Alle ausgewiesenen Bruttoeinkommen sind auf typische Fälle abgestimmt.
In Einzelfällen können die Beträge variieren. In einigen Fällen sind beispielsweise Freibeträge zulässig, die das anrechenbare Einkommen schmälern (bei jungen Familien, bei Schwerbehinderung beziehungsweise Pflegebedürftigkeit, bei Vorliegen von Unterhaltsverpflichtungen).
Auch wenn die Einkommensgrenze nur geringfügig (bis zu fünf vom Hundert) überschritten wird, kann ein (Ausnahme-)Wohnberechtigungsschein erteilt werden.
Eine Überschreitung im Falle eines Antrages auf Wohnraumförderung ist nicht zulässig.
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Stand: 06.01.2022
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