Übersicht über Einkommensgrenzen und Bruttoeinkommen in NRW

Übersicht über Einkommensgrenzen und Bruttoeinkommen in NRW

Brieftasche, Portemonnaie. Ein Bußgeldbescheid tut nicht nur der Geldbörse weh, sondern kann auch ein Fahrverbot beinhalten. - Pixabay

Wie hoch dürfen Bruttoeinkünfte sein, um einen Wohnberechtigungsschein oder eine Wohnraumförderung zu erlangen?

Stand: 1. Januar 2025
 

Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen

Einkommensgrenze nach dem WFNG (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum

Bruttoeinkommen

1 Alleinstehend

23.540,00 Euro 38.011,00 Euro
2 Personen 28.350,00 Euro 51.577,00 Euro
Alleinerziehend mit einem Kind 29.210,00 Euro 53.121,00 Euro
3 Personen (mit einem Kind) 35.720,00 Euro 57.074,00 Euro
4 Personen (mit zwei Kindern) 43.130,00 Euro 68.621,00 Euro
5 Personen (mit drei Kindern 50.520,00 Euro 80.168,00 Euro

In Einzelfällen können die Beträge variieren. Unter bestimmten Voraussetzungen sind beispielsweise Freibeträge zulässig, die das anrechenbare Einkommen schmälern (bei Zwei-Personen Haushalte, Ehepaare oder Lebenspartnerschaften, bei Schwerbehinderung und/oder Pflegebedürftigkeit, bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen).

Wenn die Einkommensgrenze nur geringfügig (bis zu fünf vom Hundert) überschritten wird, kann ein (Ausnahme-)Wohnberechtigungsschein erteilt werden. 

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Stand: 12.02.2025

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