Wohnberechtigungsschein
Mülheim an der Ruhr/Sozialamt
Ruhrstraße1 45468Mülheim an der Ruhr

Wohnberechtigungsschein

Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist ein sogenannter Wohnberechtigungsschein (WBS) unbedingt erforderlich. Eigentümer*innen dürfen die Wohnung nur dann vermieten, wenn die Wohnungssuchenden einen solchen vorlegen. Zuständig ist die Gemeinde, in der Sie gemeldet sind. Ein in Nordrhein-Westfahlen ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist gültig in ganz Nordrhein-Westfalen.

Taschenrechner, Haus, Geld. Informationen zum Wohngeld / Mietzuschuss - Pixabay

Für weitere Informationen und dem Onlineantrag für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) bitte klicken Sie hier

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Stand: 16.09.2024

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