Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine neue Betriebserlaubnis
Wenn Ihnen die Betriebserlaubnis für Ihr Zweirad durch Verlust oder Diebstahl abhanden gekommen ist, kann Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Ausstellung einer Ersatz-Betriebserlaubnis ausgestellt werden.
Mit dieser Bescheinigung kann beim Herstellungsbetrieb des Fahrzeuges eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden.
Sollte der Herstellungsbetrieb des Fahrzeuges nicht mehr existieren, ist eine Abnahme bei einem*einer amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig, der*die Ihnen dann eine neue Betriebserlaubnis ausstellt.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des Prokuristen*der Prokuristin
- Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung Ihre schriftliche Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Reisepass; zusätzlich muss sich Ihre Vertretung auch selbst ausweisen könne.
- Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
Gebühren
- 10,20 Euro
Kontakt
Stand: 27.05.2024
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