Verlust oder Diebstahl von Kennzeichenschildern
Nach einem Diebstahl von Kennzeichenschildern muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.
In jedem Fall ist nach Verlust oder Diebstahl von Kennzeichenschildern eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs auf neue Kennzeichenschilder erforderlich.
Einen Antrag auf neue Kennzeichen können Sie beim Bürgeramt stellen.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des oder der Prokurist*in,
- Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein),
- Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief),
- Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (TÜV),
- wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung Ihre schriftliche Vollmacht und Ihren Personalausweis oder Reisepass; zusätzlich muss sich Ihre Vertretung auch selbst ausweisen können (weitere Informationen zur Vollmacht erhalten Sie in den weiter unten stehenden Links) und
- bei Diebstahl einen Nachweis über die erfolgte Diebstahlsanzeige bei der Polizei. Dann ist im Bürgeramt keine eidesstattliche Versicherung mehr erforderlich.
- Wenn nur ein Kennzeichen gestohlen oder verloren wurde, ist das noch vorhandene Kennzeichenschild zwecks Entstempelung mitzubringen und
- eidesstattliche Versicherung der Halter*innen (kann auch im Bürgeramt ausgestellt werden).
Formulare
Keine (werden alle unmittelbar im Bürgeramt erstellt)
Gebühren
- 30,00 Euro
Gegebenenfalls zuzüglich:
- 3,80 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II (ZB II)
- 5,10 Euro Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II
- 10,20 Euro Wunschkennzeichen
- 10,20 Euro für die Rücksendung der ZB II an die Bank (Leasing, Finanzierung)
Fremdkosten:
- Etwa 15,00 Euro pro Schild bei Schildermacher*innen Ihrer Wahl
Kontakt
Stand: 03.09.2024
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