Werbereiter, Werbeständer, Warenauslage, Informationsstände

Werbereiter, Werbeständer, Warenauslage, Informationsstände

Wenn Sie einen Werbereiter, eine Warenauslage oder einen Informationsstand vor Ihrem Geschäftslokal aufstellen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Allgemeine Infos zu Sondernutzungen finden Sie unterhalb des Beitrages.

Blumengeschäft mit dekorierter Warenauslage. Infos zur Aufstellung von Werbereitern, Werbeständern, Warenauslagen und Informationsständen - Pixabay

Am 1. April 2011 ist die Gestaltungssatzung und der Leitfaden für die Gestaltung von Sondernutzungen in der Innenstadt in Kraft getreten.
Die Gestaltungssatzung finden Sie unterhalb des Beitrages.

Grundvoraussetzung zum Aufstellen eines Werbereiters und ähnlichem ist, dass auf dem Gehweg eine Restbreite von mindestens 1,50 Meter für die Allgemeinheit verbleibt. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeitenden des Ordnungsamtes.

 

Unterlagen

Unterlagen

Den Antrag zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis können Sie im Anhang herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt entweder als Fax an die Nummer 0208 / 455-3293 oder auf dem Postweg dem Ordnungsamt, Straßenverkehrsrechtliche Abteilung, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, zusenden.

 

Gebühren

Gebühren

Für die Sondernutzungserlaubnis werden Gebühren erhoben.
Die Gebühren setzen sich aus Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren zusammen.
Die Höhe der Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Art der Nutzung, der Tarifzone, das heißt die Örtlichkeit, wo die Nutzung vorgenommen wird, der Größe der in Anspruch genommenen Fläche und der Dauer der Nutzung.

  • Die Gebühr beträgt mindestens 15,- Euro.

Genaue Beträge finden Sie im Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung.

  • Die Verwaltungsgebühr beträgt  je nach Nutzungsart und Dauer zwischen 60,- Euro und 180,- Euro. 

In bestimmten Fällen ist auch eine Gebührenbefreiung oder -reduzierung möglich.

Weiterführende Informationen

 

Kontakt

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Kontext


Stand: 04.07.2024

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