Wiederzulassung eines über sieben Jahre außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
Soll ein Fahrzeug, das über sieben Jahre außer Betrieb gesetzt ist, wieder zum Straßenverkehr zugelassen werden, sprechen Sie bitte mit den unten aufgeführten Unterlagen im Bürgeramt vor, sofern Sie entweder Ihren Wohnsitz oder Ihren Firmensitz in Mülheim haben.
Wichtiger Hinweis
Aufgrund aktueller gesetzlicher Vorschriften ist die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich, soweit Sie mit Fahrzeugsteuern (gegenüber dem Hauptzollamt) oder offenen Gebühren aus früheren Zulassungen oder Abmeldungen (gegenüber der Stadt Mülheim) im Rückstand sind.
Zulassungen auf Minderjährige sind nur in den folgenden zwei Fällen möglich:
- Personen, die aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllen oder
- Personen, die aufgrund des Besitzes der für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis die Haltereigenschaften für dieses Fahrzeug erfüllen können
Die Zustimmungserklärung sowie die Originalausweise der Erziehungsberechtigten müssen in beiden Fällen vorgelegt werden.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise der Prokurist*innen
- Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung I mit Abmeldevermerk
- sind keine Dokumente vorhanden, muss ein Kaufvertrag und
bei einem genehmigten Fahrzeugtyp ein Datenblatt,
bei einem nicht genehmigten Fahrzeugtyp eine "Ganzabnahme" gemäß § 21 StVZO von amtlich anerkannten Sachverständigen vorgelegt werden. - Hauptuntersuchungsbericht von amtlich anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel TÜV/DEKRA) und
- eVB-Nummer (diese erhalten Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft).
- Halten Sie das erforderliche SEPA-Mandat für die Einziehung der Kfz-Steuer bereit (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt).
- Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung, ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie die Originalausweise der Vollmachtgebenden.
- Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können. Beachten Sie unbedingt auch die weiteren Hinweise zur Vollmacht in den weiter unten stehenden Links.
Formulare
Keine
Gebühren
- Zwischen 23,00 Euro und 30,00 Euro
Gegebenenfalls zuzüglich:
- 3,80 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II (ZBII)
- 5,10 Euro Umtausch der alten Papiere in eine ZBII
- 2,60 Euro Vorab-Reservierung
- 10,20 Euro Wunschkennzeichen
- 10,20 Euro für die Rücksendung der ZBII an die Bank (Leasing, Finanzierung)
Fremdkosten:
- Etwa 15,00 Euro pro Schild bei Schildermacher*innen Ihrer Wahl
Kontakt
Stand: 30.08.2024
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