Antragsannahme
Für die Gewährung von Bürgergeld müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beinhalten unter anderen die Regelleistungen und die angemessenen Unterkunftskosten.
Antrag stellen
Die Leistungen, die Ihnen durch des Jobcenters bewilligt werden können, sind antragsabhängig, das heißt ohne einen entsprechenden Antrag können keine Leistungen gewährt werden. Der Antrag erfasst alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Wie geht es weiter?
Im Rahmen der Antragsannahme wird ein Anspruch auf Bürgergeld geprüft. Sollten Sie anspruchsberechtigt sein, erhalten Sie einen gesonderten Termin zur Antragsstellung. Sie erhalten direkt einen Termin für eine Erstgespräch für Ihre berufliche Zukunft.
Die Antragsannahme erreichen Sie montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr. Mittwochs ist das Jobcenter geschlossen beziehungsweise nur nach konkreter vorheriger Terminvereinbarung geöffnet.
Styrumer Bürger*innen wenden sich bitte an die Standort Styrum.
Für alle anderen Stadtteile wenden sich Sie sich bitte an den Standort Stadtmitte.
Kontakt
Stand: 01.03.2024
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us