Vermögen
Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland vorhanden sind. Dazu gehören insbesondere Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparguthaben, Aktien und Fondsanteile ebenso wie Forderungen, bewegliches Vermögen, Haus- und Grundeigentum sowie sonstige dingliche Rechte an Grundstücken.
Bevor Sie Leistungen nach dem SGB II beanspruchen können, ist grundsätzlich vorhandenes Vermögen für den eigenen Lebensunterhalt einzusetzen. Allerdings gibt es auch bestimmte Freibeträge, die "geschützt" sind.
Nähere Informationen zu diesem Thema und Antworten auf konkrete Fragen erhalten Sie durch Ihren Ansprechpartner im Bereich der Leistungsgewährung.
Außerdem können Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales – BMAS – zum Thema Vermögen informieren.
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Stand: 01.07.2015
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