Eingliederungszuschüsse

Eingliederungszuschüsse

Die Sozialagentur betreut viele motivierte Menschen, die qualifiziert und fachlich ausgebildet sind. Häufig sind sie allerdings im Vergleich zu anderen Bewerbern bei der Suche nach einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz benachteiligt. Es ist aber möglich, diese "Benachteiligung" z. B. durch eine erhöhte und intensivere Einarbeitungszeit oder eine spezielle Schulung des Arbeitnehmers auszugleichen. Wenn Sie Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen eine Chance geben, sich beruflich einzugliedern, bedeutet das für Sie zwar einen höheren Aufwand, dafür können Sie aber unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuschüsse erhalten. Spezielle Eingliederungszuschüsse für schwerbehinderte oder ältere Arbeitnehmer sind ebenfalls möglich.

Ein Antrag auf Gewährung eines Eingliederungszuschusses ist vor Abschluss eines Arbeitsvertrages zu stellen. Die Förderhöhe und -dauer richten sich nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Ein Eingliederungszuschuss kann bewilligt werden, ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht.

Nähere Informationen erhalten Sie über den Ansprechpartner im Bereich des Casemanagements.

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Stand: 08.10.2010

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