Berufsorientierungspraktikum

Berufsorientierungspraktikum

Zielgruppe

Das Berufsorientierungspraktikum soll Nichtschüler*innen, insbesondere Schulabgänger*innen, dabei unterstützen, die eigene Berufswahl zu festigen bzw. zu treffen, um möglichst noch im selben Jahr eine Berufsausbildung zu beginnen.

Zielgruppe können sowohl junge Menschen mit oder ohne Behinderungen sein, die bisher keine oder lediglich erste berufliche Vorstellungen haben und durch ein oder gegebenenfalls mehrere kurze Berufsorientierungspraktika konkrete Ausbildungswünsche entwickeln wollen.

Zielgruppe können aber auch junge Menschen sein, die bereits beruflich vororientiert sind und einen bestehenden Ausbildungswunsch durch praktische Einblicke in den Beruf festigen wollen.

Fördervoraussetzungen

  • Die teilnehmende Person hat die Vollzeitschulpflicht nach den Gesetzen der Länder erfüllt, besucht keine Schule in Vollzeit und ist bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr ausbildungssuchend gemeldet.
  • Die Dauer eines Berufsorientierungspraktikums umfasst mindestens eine Woche und längstens sechs Wochen.
  • Die für den Betrieb maßgeblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen einschließlich des Unfallversicherungsschutzes der teilnehmenden Person müssen eingehalten werden.
  • Die Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung der teilnehmenden Person ist durch eine Fachkraft sichtzustellen.
  • Erforderliche Arbeitsschutzkleidung ist vom Betrieb kostenfrei zu stellen.
  • Nach Ablauf des Berufsorientierungspraktikums erstellt der Betrieb der teilnehmenden Person eine entsprechende Bescheinigung.

Förderausschluss

  • Berufsorientierungspraktika dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen, indem sie ausschließlich oder überwiegend für die Verrichtung fremdnütziger Arbeit genutzt werden, für die in der Regel Entgelt zu zahlen ist.
  • Die Praktika dürfen nicht dazu genutzt werden, urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle oder betriebliche Spitzenbelastungen zu kompensieren.

Förderumfang

  • Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme beziehungsweise Realisierung des Berufsorientierungspraktikus, soweit diese notwendig ist.
  • Die Kosten werden der teilnehmenden Person erstattet – zum Beispiel Fahrkosten oder notwendige Arbeitskleidung.

Kontakt


Stand: 26.06.2024

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