Förderung der beruflichen Weiterbildung
Im Rahmen Ihrer Arbeitsmarktintegration können Sie durch die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung mittels Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden.
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Agentur für Arbeit auch für Bürgergeldempfänger*innen für die Weiterbildungsberatung, Entscheidung und Finanzierung der beruflichen Weiterbildung zuständig.
Ihr Casemanager/ Ihre Casemanagerin bucht für Sie einen Termin bei der Agentur für Arbeit, sofern die rechtlichen und individuellen Voraussetzungen vorliegen. Das Jobcenter Mülheim an der Ruhr prüft vor der Weiterleitung Ihres Anliegens
- ob Hemmnisse vorliegen, die einer Weiterbildung entgegenstehen würden,
- ob andere Leistungen vorrangig sind (zum Beispiel Rehabilitationsleistungen)
und identifiziert im Beratungsprozess den Weiterbildungsbedarf.
Die Weiterbildungsmaßnahme und der Träger der Maßnahme müssen für die Förderung zugelassen sein.
Das Jobcenter Mülheim an der Ruhr bleibt im gesamten Verlauf zuständig für Ihre Integration in Arbeit.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie durch Ihre*n Casemanager*in.
Kontakt
Stand: 20.01.2025
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