Bildungsgutschein
Im Rahmen Ihrer Arbeitsmarktintegration können Sie durch die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung mittels Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
- die Weiterbildung notwendig ist, um Sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine Ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei Ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
- vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch das Jobcenter erfolgt ist und
- die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.
Erst wenn diese Fördervoraussetzungen tatsächlich vorliegen, kann ein Bildungsgutschein ausgestellt werden. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie durch Ihre*n Casemanager*in.
Kontakt
Stand: 09.08.2022
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