Chancenperspektive/Chancenpraktikum

Chancenperspektive/Chancenpraktikum

Zielgruppe

Personen mit Mitgrationshintergrund zur Beurteilung der Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem über längstens für 3 Monate geförderten Beschäftigungsverhältnisses

Wenn Sie als arbeitgebendes Unternehmen Menschen mit Migrationshintergrund, welche bereits langfristig Bürgergeld beziehen, eine befristete, sozialversicherungspflichtige Probebeschäftigung anbieten, unterstützt Sie das Jobcenter durch Förderleistungen. Sie können eine Förderung in Form eines 100 Prozent - Zuschusses zum vereinbarten Arbeitsentgelt für längstens 3 Monate erhalten.

Voraussetzungen

Gefördert wird das „Chancenpraktikum“ als befristete Probebeschäftigung nur für Beschäftigungsverhältnisse,

  • welche die Dauer einer bis zu drei - mindestens jedoch einmonatigen - Probebeschäftigung umfassen,
  • die einen wöchentlichen Stundenumfang von mindestens 17,5 Stunden haben,
  • die tariflich, branchen- oder ortsüblich oder nach dem Mindestlohngesetz entlohnt werden,
  • im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit,
  • bei Arbeitgeber*innen die einen konkreten Personalbedarf haben und
  • welche die Möglichkeit einer Anschlussbeschäftigung nicht von vornherein ausschließen.

Der finanzielle Förderumfang richtet sich nach den üblicherweise mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Kosten der Unternehmen und umfasst 100 Prozent des vertraglich vereinbarten tariflichen, branchen- oder ortsüblichen Arbeitsentgelts zuzüglich eines pauschalierten Anteil der/des Arbeitgebenden am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 20 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts.

Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet das Jobcenter. Es ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Der Förderantrag muss vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages gestellt werden.

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Stand: 11.06.2024

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