Eingliederung von Langzeitarbeitslosen - Lohnkostenzuschüsse nach § 16e SGB II

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen - Lohnkostenzuschüsse nach § 16e SGB II

Zielgruppe

Personen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos gemeldet sind.

Fördervoraussetzungen

  • Die Förderung erfolgt für ein sozialversicherungspflichtiges, nicht nur geringfügiges Beschäftigungsverhältnisses.
  • Das Arbeitsverhältnis wird über mindestens 2 Jahre Dauer mit der Arbeitnehmer*in begründet.
  • Ein Antrag auf Förderung eines Beschäftigungsverhältnisses ist bei dem Jobcenter Mülheim an der Ruhr -, Eppinghofer Straße 50, 45468 Mülheim an der Ruhr, Telefon: 0208 / 455 – 2900, Telefax: 0208/455 – 3571 zu stellen.
  • Der Stundenlohn muss tariflich oder ortsüblich sein oder, soweit wie vorgenannt nicht zutreffend, dem Mindestlohngesetz entsprechen.
  • Während der Beschäftigung in dem Arbeitsverhältnis soll eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung durch das Jobcenter Mülheim an der Ruhr oder einen beauftragten Dritten erfolgen. In den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber*in für die beschäftigungsbegleitende Betreuung die Arbeitnehmer*in in angemessenem Umfang unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freizustellen.

Förderhöhe

  • Die Zuschüsse werden nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses einer Arbeitnehmer*in für einen Zeitraum von 2 Jahren des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses erbracht.
  • Die Höhe des Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Beschäftigungsverhältnisses 75 Prozent des zu berücksichtigenden, regelmäßig bezahlten Arbeitsentgeltes (einschließlich des pauschalierten Arbeitgeberanteil an den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen abzüglich des pauschalierten Beitrages zur Arbeitslosenversicherung von 19 Prozent). Im zweiten Jahr des Beschäftigungsverhältnisses beträgt der genannte Zuschuss 50 Prozent.

Auszahlung der Leistungen

  • Die erforderlichen Antragsunterlagen müssen vollständig vorliegen.
  • Die Auszahlung erfolgt rückwirkend in monatlichen Raten bei Nachweis der Gehaltsabrechnung.

Kontakt


Stand: 20.06.2024

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