Folgeantrag
Sie erhalten derzeit Leistungen nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II Bürgergeld-Gesetz)?
Diese Leistungen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen befristet. Sofern Sie weiterhin SGB II Leistungen in Anspruch nehmen müssen, ist es für eine übergangslose Weiterbewilligung des Anspruches erforderlich, dass Sie einen Folgeantrag stellen. Dieser ist zum Ausdrucken als pdf-Datei beigefügt.
Bitte füllen Sie diesen Folgeantrag vollständig aus und reichen diesen möglichst zeitnah beim Jobcenter ein.
Sofern sich Änderungen in Ihren persönlichen oder finanziellen Verhältnissen gegenüber der letzten ALG II-Bewilligung ergeben haben, bitte die entsprechenden Nachweise in Kopie beifügen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Uwe Breit unter den genannten Kontaktdaten.
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Stand: 29.04.2024
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