Einstiegsqualifizierung

Einstiegsqualifizierung

Zielgruppe

Insbesondere Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen, sollen gefördert werden. Auch lernbeeinträchtige und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende können so unterstützt werden.  

Die Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Ziel ist es, junge Menschen in einem Zeitraum von bis zu zwölf Monaten an die Inhalte eines Ausbildungsberufes heranzuführen und in ein reguläres Ausbildungsverhältnis zu überführen. Die Zeit der Einstiegsqualifizierung kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Ausbildung angerechnet werden.

Voraussetzungen

  • Der/Die Ausbildungssuchende muss Anspruch auf Leistungen nach dem Bürgergeldgesetz haben.
  • Der die Einstiegsqualifizierung muss ein Vertrag nach dem Berufsausbildungsgesetz in einem Ausbildungsberuf zugrunde liegen.
  • Eine Förderung kann für die Dauer von mindestens 4 bis längstens 12 Monate an die Arbeitgebende oder den Arbeitgebenden erfolgen.
  • Der Zuschuss zu der Vergütung ist auf monatlich 276,00 Euro begrenzt. Hinzu kommt eine Förderung des pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von monatlich 142,00 Euro.

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Stand: 06.08.2024

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