Umschreibung eines Fahrzeuges nach Mülheim an der Ruhr (ohne Halter*innenwechsel)

Umschreibung eines Fahrzeuges nach Mülheim an der Ruhr (ohne Halter*innenwechsel)

Blick in einen Seitenspiegel / Rückspiegel, Infos zur Umschreibung eines Fahrzeuges nach Mülheim an der Ruhr, Fahrzeuge, Autos, KFZ, Zulassungen, Ummeldungen, Halterwechsel - Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

Wenn Sie ein Fahrzeug, das in einer anderen Stadt bereits auf Sie selbst zugelassen ist, nach Mülheim ummelden und ein Mülheimer Kennzeichen beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Ihr bisheriges Kennzeichen zu behalten (siehe "Kennzeichenmitnahme").

Wichtige Hinweise
Aufgrund aktueller gesetzlicher Vorschriften ist die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich, soweit Sie mit Fahrzeugsteuern (gegenüber dem Hauptzollamt) oder offenen Gebühren aus früheren Zulassungen oder Abmeldungen (gegenüber der Stadt Mülheim) im Rückstand sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen können alternativ solche Fahrzeugumschreibungen online im Internet (i-KFZ) vorgenommen werden.

 

Unterlagen

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll,
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis der Geschäftsführung beziehungsweise des oder der Prokurist*in,
  • Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief),
  • eVB-Nummer, nur dann, wenn sich an der bestehenden Versicherung etwas ändert, Sie noch im Besitz "alter Papiere" sind oder wenn Sie aus einem anderen Bundesland zuziehen (diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft),
  • wenn Ihr Fahrzeug zurzeit abgemeldet ist, die Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk,
  • wenn Ihr Fahrzeug noch zugelassen ist, die Zulassungsbescheinigung I (ehemals Fahrzeugschein) und die Kennzeichen sowie
  • Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung eines amtlich anerkannten technischen Überwachungsvereins (TÜV, DEKRA oder einer ähnlichen Einrichtung); die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung I reicht in der Regel aus.
  • Halten Sie das erforderliche SEPA-Mandat für die Einziehung der Kfz-Steuer bereit (wird im Bürgeramt im Rahmen der Zulassung erstellt).
  • Wenn Sie sich vertreten lassen wollen, benötigt Ihre Vertretung eine formlose, schriftliche Vollmacht für die Zulassung, ein zusätzlich unterschriebenes SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie die Originalausweise der Vollmachtgebenden.
  • Ihre Vertretung muss sich auch selbst ausweisen können.

 

Gebühren

Gebühren

  • 23,60 Euro (mit Kennzeichenübernahme)
  • 27,10 Euro (bei Kennzeichenänderung)

Gegebenenfalls zuzüglich:

  • 3,80 Euro Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung II
  • 5,10 Euro bei Umtausch der alten Papiere in eine Zulassungsbescheinigung II
  • 2,60 Euro Vorab-Reservierung
  • 10,20 Euro Wunschkennzeichen 
  • 10,20 Euro für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung II an die Bank (Leasing, Finanzierung)

Weitere Gebühren sind möglich.

Fremdkosten:

  • Etwa 15,00 Euro pro Schild bei Schildermacher*innen Ihrer Wahl

Bitte beachten Sie, dass für die Umschreibung im Online-Verfahren geringere Gebühren erhoben werden.

 

Kontakt

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Weitere Infos

Stand: 14.12.2023

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