Selbständige

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Als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger können Sie auch Leistungen für den Auf- oder Ausbau einer selbständigen Tätigkeit erhalten. Das Sondersachgebiet "Existenzgründer & Selbständige" unterstützt Sie bei der Vorbereitung, Entscheidungsfindung, Umsetzung und nach begonnener Existenzgründung.

Ob Sie Leistungen zum Auf- oder Ausbau einer selbständigen Tätigkeit erhalten können, entscheidet sich allerdings erst, wenn Sie

  • aussagekräftigen Businessplanes erstellt haben und/oder
  • an einem Existenzgründerseminar/Workshop teilgenommen haben und
  • die Bewertung der Tragfähigkeit ihres Vorhabens - nach erfolgter Prognose/Kalkulation - durch die Mülheim & Business GmbH positiv bewertet worden ist.

Voraussetzung für eine positive Bewertung ist unter anderem die Prognose, dass Ihre Selbstständigkeit nach sechs Monaten tragfähig ist und Sie damit voraussichtlich aus dem Leistungsbezug ausscheiden werden. Nach positiver Bewertung der Tragfähigkeit ist eine weitergehende Unterstützung in Form eines Gründercoachings möglich.

Im Startcenter NRW können Sie sich auch bereits im Vorfeld über Ihre geplante Existenzgründung informieren.

Nähere Informationen über Art und Umfang der Förderung erhalten Sie durch Ihren Casemanager.

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Stand: 18.11.2024

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