Casemanagement / Casemanager*innen
Während der gesamten Zeit des Leistungsbezugs steht Ihnen eine persönliche Ansprechperson - Casemanager*in - zur Seite.
Ihr*e Casemanager*in
- bespricht mit Ihnen Ihre persönliche und berufliche Situation,
- plant mit Ihnen die notwendigen Schritte zur sozialen und beruflichen Eingliederung,
- unterstützt und berät Sie bei der Beschäftigungssuche,
- vereinbart mit Ihnen notwendige Förderleistungen (zum Beispiel Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung),
- bindet bedarfsgerecht weitere Institutionen zur Unterstützung ein (zum Beispiel Schuldnerberatung),
- steuert und koordiniert die vereinbarten Eingliederungsschritte.
Gemeinsam mit ihm oder ihr entwickeln und beschließen Sie eine Handlungsstrategie, um Sie wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.
Die Ergebnisse Ihrer verbindlichen Abmachung werden schriftlich in einem Kooperationsplan festgehalten.
Je nach individuellem Unterstützungsbedarf, werden weitere Beratungstermine vereinbart.
Kontakt
Stand: 23.01.2024
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