Wohnsitz ummelden (Wohnungswechsel innerhalb Mülheims)
Wenn Sie innerhalb von Mülheim umgezogen sind, müssen Sie sich und alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, ummelden.
Die Ummeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug im Bürgeramt erfolgt sein.
Voraussetzung für die Bearbeitung im Bürgeramt ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Ausländische Mitbürger*innen wenden sich bitte an das Ausländeramt. Deutsche Mitbürger*innen, deren Ehepartner*innen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenden sich bitte ebenfalls an das Ausländeramt.
Foto: Pixabay
Laut Bundesmeldegesetz müssen Sie bei einer An- und Ummeldung eine Bescheinigung der Vermieterin*des Vermieters vorlegen. Bei einer Abmeldung beziehungsweise einem Auszug ist dies nicht erforderlich.
In der Bescheinigung muss Ihr*e Wohnungsgeber*in Ihnen den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir nicht anerkennen.
Aus der Bescheinigung muss auch die Eigentümerin*der Eigentümer der Wohnung hervorgehen.
Wohnungsgebende sind verpflichtet, eine solche Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen. Sie sind berechtigt bei der Meldebehörde nachzufragen, ob die Ummeldung ordnungsgemäß vorgenommen wurde.
Die Gesetzgebung erhofft sich durch die Mitwirkungspflicht der Wohnungsgebenden eine wirksamere Bekämpfung von Scheinanmeldungen.
Das persönliche Erscheinen von zumindest einem Familienmitglied wird empfohlen. Sie können sich aber auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Falls Sie den Termin nicht persönlich wahrnehmen möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, sich und Ihre Familie online umzumelden. Nutzen Sie dafür das Serviceportal der Stadtverwaltung.
Volljährige mitziehende Kinder müssen ein separates Ummeldeformular ausfüllen und unterschreiben.
Bringen Sie bitte die Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde / rechtskräftiges Scheidungsurteil / Sorgerechtsbeschluss) mit.
So einfach funktioniert die Online-Wohnsitzummeldung (erstellt durch die Freie und Hansestadt Hamburg):
Mit dem Aufruf des Videos wird eine Verbindung zu youtube.com aufgebaut.
Hinweis
Bitte denken Sie daran, Ihre Fahrzeugpapiere, falls Sie ein Fahrzeug haben, nach einem Umzug entsprechend ändern zu lassen. Dies können Sie nach der Ummeldung im Bürgeramt gleich mit erledigen. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie hier bzw. über die untenstehenden Links. Sollten Sie einen Termin vereinbaren, beachten Sie bitte, dass Sie alle zu erledigenden Angelegenheiten bei der Buchung Ihres Termins angeben müssen.

Unterlagen
- Personalausweis (falls nicht vorhanden Reisepass)
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personenstandsurkunden
Falls Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen zusätzlich:
- eine formlose Vollmacht
- die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können
- das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Ummeldeformular (siehe unten im Kontext)

Formulare
- Ummeldeformular
Dieses kann am Ende des Beitrags ausgedruckt und zu Hause ausgefüllt werden. - Wohnungsgeberbestätigung
Sie haben die Möglichkeit, diese am Ende des Beitrages auszudrucken und ausfüllen zu lassen.

Gebühren
Keine

Kontakt
Kontext
- Bestäigung Wohnungsgeber/in (Dateigröße: 70 KB/-typ: pdf)
- Formular_Anmeldung_ (Dateigröße: 72 KB/-typ: pdf)
- Widerspruch_gegen_Datenübermittlung_ (Dateigröße: 17 KB/-typ: pdf)
Stand: 28.03.2025
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