Informationen zum Anerkennungsgesetz

Informationen zum Anerkennungsgesetz

Das am 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz hat erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - und zwar für alle, unabhängig vom Herkunftsland, und innerhalb von drei Monaten nach Einreichen der erforderlichen Papiere, geschaffen. "Durch dieses Gesetz darf beispielsweise ein hochqualifizierter Arzt aus dem Ausland endlich auch als Arzt arbeiten - und muss nicht mehr länger Taxi fahren", sagte die damalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan. "Für mich ist das eine Frage der Gerechtigkeit und des Respekts vor der Qualifikation eines Menschen". Schätzungsweise bis zu 300.000 Menschen könnten von dem Gesetz profitieren. "Das Anerkennungsgesetz ist ein Meilenstein in der Integrationspolitik", so Schavan.

Junge Mutter mit ihrem Sohn im Gespräch mit der Kinderärztin. - Canva.com

Informationsportal und Telefon-Hotline

Zugleich sei die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ein Baustein bei der Behebung des Fachkräftemangels. Zeitgleich ist das Informationsportal und die Telefon-Hotline zum Gesetz an den Start gegangen. Hier erfahren alle, die ihren im Ausland erworbenen Abschluss bewerten lassen möchte, wohin sie sich wenden müssen.

Gemeinsam mit Manfred Schmidt, damaliger Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - BaMF und Professor Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung - BIBB (Foto) stellte Schavan die neuen Bausteine des Anerkennungsgesetzes öffentlich vor.

Einzelne Bausteine

Dabei handelt es sich zusammgefasst um

  • das Internetportal www.anerkennung-in-deutschland.de und
  • die bundesweite Telefon-Hotline zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereitgestellt hat - Telefonnummer: 030 / 1815-1111.

Folgende Unterlagen können Sie in den Dateien unterhalb des Beitrags abrufen:

  • Internes Grundlagenpapier zum neuen Anerkennungsgesetz. Es soll dazu dienen, sich einen Überblick über dieses Thema zu verschaffen.

Zudem erhalten Sie weitere Informationen in Form

  • einer Checkliste zum Anerkennungsgesetz,
  • eines Schnittstellenpapiers des Netzwerks IQ (Konzept zur Abstimmung regionaler Informations- und Beratungsangebote sowie
  • eines Flyers des Bundesamtes zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

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Stand: 06.05.2024

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