Kooperationspartner für soziale und kulturelle Teilhabe

Kooperationspartner für soziale und kulturelle Teilhabe

Kinder geben Gas und beteiligen sich an den Themen im Stadtteil Mit den Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe soll es Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Die Leistung kann weitgehend nach Wünschen und Interessen der Kinder eingesetzt werden, zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge im Fußballverein, Klavierstunden oder Theaterfreizeiten.

Die Voraussetzungen, um als Privatperson, Verein, gemeinnütziger Träger oder freier Träger der Jugendhilfe Leistungen für die kulturelle und soziale Teilhabe anbieten zu können und diese mit der Sozialagentur abzurechnen, sind dem Informationsblatt für Kooperationspartner und -partnerinnen der sozialen und kulturellen Teilhabe zu entnehmen.

Für Sportvereine, die bereits Mitglied im Stadt-, Gemeinde oder Kreissportbund sind, ist die Antragsstellung vereinfacht.

Andere Vereine, Privatpersonen oder gemeinnützige Träger weisen ihre Eignung durch Einreichen unterschiedlicher Dokumente nach.

Das Informationsblatt und die Antragsformulare finden Sie als PDF-Dateien unterhalb des Beitrags.

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Stand: 22.11.2019

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