Kooperationspartner*innen für Lernförderung

Kooperationspartner*innen für Lernförderung

Schüler und Schülerin lernen gemeinsam an einem Tisch. Schüler und Schülerin lernen gemeinsam an einem Tisch. Werden Sie Kooperationspartner für Lernfoerderung.

Das Jobcenter übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Lernförderung für bedürftige Schüler*innen.

Die genauen Voraussetzungen, um als Privatperson, Verein, gemeinnützige Träger*innen oder freie Träger*innen der Jugendhilfe Lernförderung anbieten zu können und diese mit dem Jobcenter abzurechnen, sind dem Informationsblatt für Kooperationspartner*innen in der beigefügten Datei zu entnehmen.
Hier ist auch der genaue Ablauf der Antragsstellung beim Jobcenter geschildert.

Für die Anerkennung als Kooperationspartner*in für Lernförderung müssen Sie Ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen. Je nachdem, ob Sie Privatperson, Verein, gemeinnützige*r Träger*in sind, müssen Sie unterschiedliche Vordrucke einreichen. Welche Formulare dies in Ihrem Fall sind, wird im Antragsformular unterhalb des Beitrags dargestellt.

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Stand: 11.05.2022

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