Kooperationspartner*innen für Lernförderung
Das Jobcenter übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Lernförderung für bedürftige Schüler*innen.
Die genauen Voraussetzungen, um als Privatperson, Verein, gemeinnützige Träger*innen oder freie Träger*innen der Jugendhilfe Lernförderung anbieten zu können und diese mit dem Jobcenter abzurechnen, sind dem Informationsblatt für Kooperationspartner*innen in der beigefügten Datei zu entnehmen.
Hier ist auch der genaue Ablauf der Antragsstellung beim Jobcenter geschildert.
Für die Anerkennung als Kooperationspartner*in für Lernförderung müssen Sie Ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen. Je nachdem, ob Sie Privatperson, Verein, gemeinnützige*r Träger*in sind, müssen Sie unterschiedliche Vordrucke einreichen. Welche Formulare dies in Ihrem Fall sind, wird im Antragsformular unterhalb des Beitrags dargestellt.
Kontakt
Kontext
- Lernförderung (Dateigröße: 123 KB/-typ: pdf)
- Lernförderung_Antrag-Anhang A (Dateigröße: 87 KB/-typ: pdf)
- Lernförderung_Antrag-Anhang B (Dateigröße: 68 KB/-typ: pdf)
- Lernförderung_Antrag-Anhang C (Dateigröße: 69 KB/-typ: pdf)
- Lernförderung_Antrag_Anbieter*in (Dateigröße: 64 KB/-typ: pdf)
Stand: 11.05.2022
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