Schlichtungsstelle
Bild: alexas_fotos (Pixabay.com)
Es gibt viele Wege, ein Ziel zu erreichen.
Obwohl Sie und Ihre Casemanager*innen dasselbe Ziel verfolgen, kann es vorkommen, dass Sie sich nicht über die richtige Vorgehensweise, die Reihenfolge oder die Priorität der nächsten Schritte einig sind.
Sollte es nicht gelingen, trotz aller Bemühungen eine Verständigung auf einen gemeinsamen Kooperationsplan zwischen Ihnen und der/dem Casemanager*in zu erreichen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Schlichtungsstelle des Jobcenters Mülheim an der Ruhr.
Die Schlichtungsstelle ist ein zusätzliches Gesprächs- und Hilfeangebot für Empfänger*innen von Bürgergeldleistungen und wird durch eine bisher unbeteiligte dritte Person im Jobcenter Mülheim an der Ruhr wahrgenommen. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 0208 / 455 - 5038 oder per E-Mail erreichbar. Für ein persönliches Gespräch ist die Vereinbarung eines Termins per E-Mail notwendig.
Bitte beachten Sie, dass die Schlichtungsstelle an die aktuelle Rechtslage gebunden ist und auch bei der Inanspruchnahme ihrer Ratschläge die Fristen für Widerspruchs- und Klageverfahren beachtet werden müssen. Es werden weder Bescheide des Jobcenters Mülheim an der Ruhr außer Kraft gesetzt, noch eine mitgeteilte Frist unterbrochen.
Zur Kontaktaufnahme schicken Sie einfach eine E-Mail an schlichtung.jobcenter@muelheim-ruhr.de.
Kontakt
Stand: 21.05.2024
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