Wer erhält Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Personen?
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtige, die mit einem oder einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Bürgergeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - SGB XII - (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben.
Nicht erwerbsfähig sind Personen, wenn sie jünger als 15 Jahre alt sind oder nicht unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Bürgergeld können auch Beziehende von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung oder voller Erwerbsminderung auf Zeit erhalten. Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, die Rente aufgrund voller Erwerbsminderung auf Dauer beziehen oder Beziehende einer Altersrente sind, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Das Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Personen umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Mehrbedarfszuschläge, Leistungen für Unterkunft und Heizung und einmalige Beihilfen.
Es unterscheidet sich nicht in der Höhe vom Bürgergeld für erwerbsfähige Personen.
Kontakt
Stand: 01.03.2024
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us