Berechtigung für ein Sozialticket
Das Sozialticket können alle Personen bekommen, die bereits eine der folgenden Unterstützungen erhalten:
- Bürgergeld und Sozialgeld (Sozialgesetzbuch - SGB II)
- Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch - SGB XII)
- Wohngeld
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch - SGB VIII)
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Bundesversorgungsgesetz
Um das Sozialticket zu erhalten, müssen Interessierte folgendes tun:
(1) Berechtigtenausweis in einer Dienststelle des Jobcenter ausstellen lassen.
Hierzu bitte den letzten Leistungs-, Bewilligungsbescheid mitbringen, dann geht es schneller. Das Jobcenter prüft dann die Berechtigung und füllt einen Berechtigtenausweis mit Ihren Angaben für Sie aus.
Die Dienststellen des Jobcenters finden Sie an folgenden Standorten:
- Jobcenter, Eppinghofer Straße 50, 45468 Mülheim an der Ruhr,
Telefon: 0208 / 455-2900 (Direkt am Hauptbahnhof) - Jobcenter/Sozialamt, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr,
Telefon: 0208 / 455-5901 - Jobcenter/U25-Haus, Viktoriastraße 20-22, 45468 Mülheim an der Ruhr,
Telefon: 0208 / 455-5470 - Jobcenter Styrum, Kaiser-Wilhelm-Straße 27, 45476 Mülheim an der Ruhr,
Telefon: 0208 / 455-5454
(2) Mit dem Berechtigtenausweis gehen Sie zu einer MVG-Verkaufsstelle.
Sie haben nun die Möglichkeit, ein SozialTicket
- als Monatsfahrkarte für monatlich 45,10 Euro,
- im Abo (Mein Ticket) für monatlich 39,60 Euro oder
- im Abo (DeutschlandTicket Sozial) für monatlich 39,00 EUR zu erwerben.
Für den Erwerb einer Monatsfahrkarte sprechen Sie bitte in einem MVG-Kund*innencenter vor. Sie erhalten nach Vorlage des Berechtigtenausweises oder des Bewilligungsbescheides dort eine Trägerkarte mit persönlichen Daten und Gültigkeitsdauer der Berechtigung. Die jeweils einen Monat gültige Wertmarke der Preisstufe A für das Sozialticket und Mein Ticket kann in einem MVG-Kund*innencenter oder an Ticketautomaten im Mülheimer Stadtgebiet erworben werden.
Das DeutschlandTicket Sozial wird ausschließlich mittels Chipkarte oder digital auf dem Smartphone vertrieben. Dieses ist monatlich kündbar.
Für den Erwerb eines Abonnement (Mein Ticket oder DeutschlandTicket Sozial) legen Sie bitte die bisherige Trägerkarte des Sozialticket oder den Berechtigtenausweis in einem MVG-Kund*innencenter vor. Sie füllen dort eine Einzugsermächtigung für die monatliche Abbuchung der Gebühren von Ihrem Konto aus. Das Abonnement wird für die Dauer der Gültigkeit des Berechtigtennachweises oder des Bewilligungsbescheides gewährt. Die zugehörige Chipkarte wird Ihnen dann per Post zugestellt.
Die vorgenannten Tickets gelten zusammen mit einem gültigen, amtlichen und personenbezogenen Foto-Ausweis und in der jeweiligen Preisstufe A des VRR oder deutschlandweit.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Sozialticket des VRR oder www.ruhrbahn.de/muelheim/tickets/ticket/deutschlandticketsozial.
Kontakt
Stand: 16.01.2024
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