Umwandlungsprämie

Umwandlungsprämie

Zielgruppe

Förderleistungen bei Umwandlung eines sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisses in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

Voraussetzungen

  • Sie beschäftigen eine*n Arbeitnehmende*n in einem sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis. Diese Person möchte gerne die Arbeitszeit ausdehnen.
  • Die arbeitnehmende Person erhält bereits länger Bürgergeldleistungen.
  • Der Stundenlohn muss tariflich oder ortsüblich sein und dem Mindestlohngesetz entsprechen. Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt muss mindestens 850,00 Euro betragen.
  • Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 6 Monate vor Antragstellung auf die Umwandlungsprämie bestanden haben (Vorbeschäftigungszeit).
  • Das Arbeitsverhältnis muss nach der Umwandlung mindestens für die Dauer von 12 Monaten geschlossen werden.
  • Der Antrag muss vor Umwandlung des Minijobs bei dem Jobcenter gestellt werden.

Förderhöhe und Dauer

Die Umwandlung kann für einen Zeitraum von sechs Monaten gefördert werden.

Die Höhe der Prämie beträgt 50 Prozent des jeweiligen Arbeitnehmer*innen – Bruttoentgeltes. Die Umwandlungsprämie wird als Pauschale beziffert und ausgewiesen und dem Arbeitgebenden in Aussicht gestellt.

Prämie in Euro = Arbeitnehmer*innen-Brutto x 50 Prozent x 6 Monate

Die Obergrenze der Förderung nach der vorgenannten Berechnung beläuft sich auf maxímal 5.000,00 Euro je Förderfall.

Die Auszahlung der Prämie erfolgt in 2 Raten (je zur Hälfte der ermittelten Pauschale) an die beschäftigte Person.

Die 1. Rate wird ausgezahlt 8 Wochen nach Beginn des umgewandelten Beschäftigungsverhältnisses. Die 2. Rate wird nach 6 Monaten des bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.

Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet das Jobcenter. Es ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Kontakt


Stand: 17.06.2024

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