Unentgeltliche betriebliche Trainingsmaßnahme/Praktikum
Zielgruppe
Menschen im Bezug von Bürgergeld-Leistungen
Ziel betrieblicher Trainingsmaßnahmen ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des/der Teilnehmenden festzustellen und/oder notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln.
Die Dauer einer betrieblichen Trainingsmaßnahme bei einem Arbeitgeber darf 6 Wochen nicht überschreiten. Es wird zwischen dem Betrieb, dem Teilnehmenden und dem Jobcenter ein Vertrag über die Ausübung der betrieblichen Trainingsmaßnahme abgeschlossen. Für die Dauer der Maßnahme ist die/der Teilnehmende über die zuständige Berufsgenossenschaft/den zuständigen Unfallversicherungsträger des Betriebes pflichtversichert.
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Stand: 11.06.2024
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