Vermittlungsgutschein
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Vermittlungsgutschein erhalten und somit private Arbeitsvermittler*innen Ihrer Wahl mit der Vermittlung in Arbeit beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein besteht allerdings nicht. Der Vermittlungsgutschein ist vorab bei Ihrer Ansprechperson im Casemanagement zu beantragen.
Der Vermittlungsgutschein ist in der Regel drei Monate gültig. Dieser hat einen Wert in Höhe von 2.500,- EUR.
Sofern Sie durch eine beauftragte private Arbeitsvermittlung während des Gültigkeitszeitraumes erfolgreich in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit mindestens 15 Wochenstunden vermittelt werden, kann der Vermittlungsgutschein eingelöst werden. Die Leistung wird unmittelbar an die private Arbeitsvermittlung gezahlt.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie durch Ihre*n Casemanager*in.
Kontakt
Stand: 09.08.2022
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