Informationen für Kindertagespflegepersonen
Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig. Sie übernehmen für längere Zeit einen verantwortungsbewussten, vertrauensvollen und verlässlichen Betreuungs- und Bildungsauftrag, der dem Wohl und der Förderung des Kindes dient.
Die Eignung der Kindertagespflegeperson wird vom Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration überprüft. Zur Erweiterung der vorhandenen pädagogischen Kompetenz ist der Besuch von Qualifizierungsmaßnahmen und Erste-Hilfe-Kursen verpflichtend. Geeignete Tagespflegepersonen erhalten die auf fünf Jahre befristete Pflegeerlaubnis.
Hinweise zur Verlängerung der Pflegeerlaubnis und verschiedene Antragsformulare finden Sie im Bereich "Weitere Infos" in den entsprechenden Beiträgen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Frühe Chancen".
Kontakt
Stand: 29.05.2024
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