Über uns
Büro für Chancengleichheit
Die bisherige Gleichstellungsstelle der Stadt Mülheim an der Ruhr, Referat 1.1, wird mit erweitertem Zuständigkeitsbereich im September das „Büro für Chancengleichheit“ im Dezernat des Oberbürgermeisters und ist weiterhin organisatorisch im Referat I angesiedelt. Zu dem Büro für Chancengleicheit gehört seit dem 01.02.2023 auch die Antidiskriminierungsstelle mit einem neuen Angebotsbereich für alle Bürger*innen der Stadt Mülheim an der Ruhr. In der Sitzung des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr am 11.11.2021 wurde die Einrichtung dieser öffentlich wirksamen Antidiskriminierungsstelle beschlossen. Aufgrund der Tatsache, dass die interne AGG Beschwerdestelle nach § 13 Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für die Beschäftigten der Stadtverwaltung seit 2006 bei der Gleichstellungsstelle (Ref. I.1), angesiedelt ist, wurde das nun erweiterte Angebot für externe Fälle ebenfalls bei der Gleichstellungsstelle eingerichtet.
Innerhalb der Gleichstellungsstelle ist ein Team von 5 Fachkräften unbefristet tätig. Hinzu kommen 2 befristete Projektmitarbeiterinnen im Aufgabenbereich „Anlaufstelle für Alleinerziehende“.
Gleichstellungsstelle – Wofür?
- Faire Chancen für Frauen und Männer
- Für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Für mehr Frauen in Politik und Führungsebenen
- Für den Abbau von stereotypen Geschlechterrollen in der Gesellschaft
- Für den Abbau der Benachteiligung von Frauen und Mädchen im Arbeits- und Wirtschaftsleben
- Für eine frauenfreundliche Stadtplanung und Infrastruktur
- Gegen Gewalt an Frauen, Männern und Kindern
Gleichstellungsstelle – Warum?
Frauen und Männer sind nach dem Gesetz gleichberechtigt. So steht es im Artikel 3 des Grundgesetzes. Die Realität sieht aber oft anders aus, denn Gleichberechtigung ist nicht leicht durchzusetzen.
Festgefahrene Strukturen - wie zum Beispiel eine typische Rollenverteilung in der Familie und auf dem Arbeitsmarkt - machen ein Umdenken schwer. Dass Frauen in Führungsetagen und Politik noch eher unterdurchschnittlich häufig zu finden sind, liegt auch an ungünstigen Rahmenbedingungen, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung. Eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf würde sicherlich mehr Frauen in den Arbeitsmarkt bringen.
Auch Jungen und Männern stehen längst nicht alle Wege offen. Väter, die sich verstärkt um die Erziehung ihrer Kinder kümmern möchten, sehen sich nicht nur im Erwerbsleben mit Vorbehalten konfrontiert.
Die Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist nach dem § 5 (1) Gemeindeordnung NRW (GO NRW) eine Aufgabe der Kommunen.
Mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene bekennt sich die Stadt Mülheim an der Ruhr formell zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern und ist aufgerufen, Benachteiligungen zu bekämpfen und Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit zu entwickeln. Auch sollen neue Handlungsfelder erarbeitet und ein Aktionsplan festgelegt werden.
Gleichstellungsstelle – Für wen?
In erster Linie für die Beschäftigten der Stadtverwaltung mit Fragen oder Anliegen rund um das Thema "Gleichstellung von Frauen und Männern". Aber auch alle Mülheimer Bürger*innen, Mädchen und Jungen, Vereine, Unternehmen, Frauengruppen, Initiativen, Verbände und Organisationen können sich diesbezüglich an die Gleichstellungsstelle wenden.
Gleichstellungsstelle – Wie?
Moderne Gleichstellungsarbeit berücksichtigt die geschlechtsspezifischen Bedürfnisse und die jeweiligen Lebensbedingungen von Frauen und Männern, in Abhängigkeit von gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Veränderungen.
Die Gleichstellungsstelle
- ist Anlaufstelle für die Beschäftigten der Stadtverwaltung im Rahmen der "Chancengleichheit",
- begleitet Bewerbungsverfahren und nimmt an Auswahlgesprächen innerhalb der Stadtverwaltung teil,
- wirkt an Verwaltungsentscheidungen mit, die Frauen betreffen,
- führt Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen durch und stellt Informationsmaterial zur Verfügung,
- leitet den "Runden Tisch gegen häusliche Gewalt",
- stellt im Rahmen der "Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" einen Mülheimer Gleichstellungsaktionsplan auf,
- ist aufgrund veränderter Darlegungspflichten bei der Erstellung von Förderanträgen unterstützend tätig,
- ist vernetzt mit allen Gleichstellungsstellen auf Kreis-, Landes- und Bundesebene,
- berät und unterstützt alle Bürger*innen, Vereine, Unternehmen, Frauengruppen, Initiativen, Verbände und Organisationen zu Fragen rund um das Thema Chancengleichheit von Frauen und Männern in unserer Stadt,
- dient als zuständige Stelle zu allen Fragen, Missverständnissen und Konflikten rund um das Thema "Gleichstellung" als unabhängige und öffentliche Dienstleisterin.
Kontaktdaten
Stadt Mülheim an der Ruhr
Referat I.1. Büro für Chancengleichheit
Am Rathaus 1 (Eingang Schollenstraße 4)
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 / 455 - 1542
E-Mail: gleichstellungsstelle@muelheim-ruhr.de
Kontakt
Stand: 25.09.2024
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