Istanbul Konvention
Am 11. Mai 2011 unterzeichneten 13 Mitgliedsstaaten des Europarates das "Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt", besser bekannt als „Istanbul-Konvention“, weil die Sitzung in Istanbul stattfand.
In Deutschland ist die Ratifizierung der Istanbul Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Bund, Länder und Kommunen sind seither aufgefordert, gemeinsam zu handeln und daran zu arbeiten, die Konvention in die Tat umzusetzen. Das bedeutet, sie müssen Maßnahmen zur Prävention gegen Gewalt an Frauen und Mädchen und zum direkten Schutz vor jeglicher Form von Gewalt ergreifen.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat viele Erscheinungsformen. Sie umfasst psychische und körperliche Gewalt, Nachstellung / Stalking, sexualisierte Gewalt, Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung sowie Gewalt in engen sozialen Beziehungen (körperliche, sexualisierte, psychische, wirtschaftliche Gewalt).
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung. Sie ist Ausdruck historisch gewachsener, ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern (strukturelle Gewalt) und verhindert die Gleichstellung der Geschlechter.
Kontakt
Kontext
- Die Broschüre erklärt die Istanbul Konvention in leichter Sprache. (Dateigröße: 2397 KB/-typ: pdf)
- Power Point Präsentation zur Istanbul Konvention zur Ansicht und zum Download. Welche Aufgaben und Verpflichtungen hat die Kommune. Gleichstellungsstelle Mülheim an der Ruhr (Dateigröße: 1223 KB/-typ: pdf)
Stand: 15.04.2024
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