Leitlinien gendergerechte Sprache
Diese Leitlinien geben Ihnen Anregungen und Tipps für die Anwendung einer gendergerechten Sprache - auch in der Verwaltung.
Ein wichtiger Schritt zur erfolgreichen Gleichstellung aller Menschen ist ihre sprachliche Gleichbehandlung, denn Sprache dient nicht nur der Verständigung, sondern sie transportiert auch unterschwellig Botschaften. Solange Frauen und LSBTIQIA*-Menschen unerwähnt bleiben, sind sie auch in der Vorstellungskraft der Lesenden und Zuhörenden nicht existent. Deshalb genügt es nicht, Frauen und LSBTIQIA*-Menschen in geschriebener, beziehungsweise gesprochener Sprache einfach nur „mitzumeinen“ und auf Fußnoten zu reduzieren. Nur wer sich direkt angesprochen fühlt, wird auch darauf reagieren und die Angebote der Verwaltung nutzen.
Die gesetzliche Grundlage zur gendergerechten Sprache findet sich im § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LGG NRW). Demnach ist in der internen wie externen dienstlichen Kommunikation die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden.
Die Leitlinien sind Bestandteil der ADG (Allgemeine Dienst- und Geschäftsordnung für die Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr) und dienen als Grundlage zum Formulieren von Texten.
Um Ihnen im Arbeitsalltag das geschlechtergerechte Formulieren zu erleichtern, wurden von der Gleichstellungsstelle 2021 die aktuellen „Leitlinien gendergerechte Sprache“ erstellt und 2024 aktualisiert - in Anlehnung an die Broschüre von 2014, Fair formulieren - Leitlinien zur genderfreundlichen Sprache - und mit vielen verwaltungs- und lebensnahen Beispielen versehen.
Es gibt eine Vielzahl von Situationen, in denen es eine Herausforderung sein kann, den Geschlechtern in der geschriebenen wie auch der gesprochenen Sprache gerecht zu werden. Sprache soll in Wort und Schrift schließlich nicht nur gendergerecht und korrekt, sondern auch verständlich und lesbar sein! Wenn die richtigen sprachlichen Strategien angewandt werden, muss eine geschlechtergerechte Sprache allerdings weder umständlich noch unnötig lang sein. Im Grunde bedarf es lediglich der Bereitschaft, sich von einigen Formulierungsgewohnheiten zu trennen und mit unserer Sprache bewusst und kreativ umzugehen. Je nach Text und Kontext bieten sich dabei verschiedene Umformungen oder die Nutzung des Gendersternchens* an. Letzten Endes ist das über allem stehende Ziel die Verständlichkeit, Bürger*innenfreundlichkeit, Klarheit und Eindeutigkeit von Verwaltungstexten.
In den Leitlinien finden Sie viele praktische Beispiele und Tipps für eine gendergerechte Sprache.
Bildhafte Darstellungen
Auch bei der Auswahl von Bildern ist auf eine diskriminierungsfreie Bildsprache zu achten. Vielfaltsperspektiven, Geschlechterrollen, Alter, sexuelle Orientierung und Identität, Behinderungen, Hautfarbe, Religion und Kultur werden in bildlichen Darstellungen über die Anordnung und Auswahl der Personen sowie über die Tätigkeiten, die sie ausführen, transportiert. Auch Bildunterschriften sind entsprechend diskriminierungsfrei zu formulieren.
Viel Spaß und Erfolg beim gendergerechten Formulieren!
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Stand: 04.11.2024
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