Gleichstellungsplan

Gleichstellungsplan

Der erste Gleichstellungsplan für Mülheim an der Ruhr nach Inkrafttreten des neuen Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW) wurde am 6. Dezember 2018 im Rat der Stadt verabschiedet und gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Das Landesgleichstellungsgesetz für Nordrhein-Westfalen, ein Gesetz zur Verwirklichung des Gleichstellungsgebotes im öffentlichen Dienst, bestand seit 1999 und wurde aufgrund seiner Quotenregelungen sowie wegen der enthaltenen Statusabsicherung der Gleichstellungsbeauftragten viel beachtet und auch kritisch hinterfragt. Die entsprechenden Rechtsnormen nahmen regelmäßig den (Um-)Weg über die Gerichtsinstanzen, bevor sie zur Anwendung gelangten. Auch die reformierte Fassung des Gesetzes hat diesen Prozess mit weitgehender Bestätigung der Vorgaben durchlaufen und ist am 15. Dezember 2016 im Landtag beschlossen worden.

Grafische vielfarbige Köpfe in Seitenansicht schichtweise übereinander angeordnet. Die Gleichstellungsstelle kooperiert stadtintern und extern mit zahlreichen Netzwerken. - Pixabay, Gerd Altmann

Ein wesentlicher und pflichtiger Schritt ist die Aufstellung eines Gleichstellungsplans.

Er wurde in Kooperation von Personal- und Organisationsamt und Gleichstellungsstelle erarbeitet und enthält einen Daten- beziehungsweise Berichtsteil sowie eine Anzahl sogenannter "Maßnahmen", mit deren Hilfe das angestrebte gesetzliche Gleichstellungsziel erreichbar werden soll. Grundlage dieses Planwerkes ist sowohl die Personalstatistik als auch die Prognose zu den absehbaren unbesetzten Stellen. Um einen schonenden Ausgleich zwischen dem Prinzip der Bestenauslese im öffentlichen Dienst (Artikel 33 Grundgesetz) und dem Verfassungsauftrag zur Gleichstellung von Frau und Mann (Artikel 3 Grundgesetz, sogenannter "Verfassungszusatz") herzustellen, wurde und wird auf das Instrument der leistungsbezogenen Quote gebaut. Die Geltungsdauer des Gleichstellungsplans beträgt fünf Jahre, eine Zwischenauswertung der gesetzten Richtgrößen hat nach der Hälfte der Laufzeit zu erfolgen.

Die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an allen organisatorischen, personellen und sozialen Maßnahmen wurde in der neuen Gesetzesfassung konkretisiert, indem ihre Rolle als Mitglied der Verwaltung deutlicher als bisher definiert wurde, beispielsweise hinsichtlich des geforderten Verfahrensablaufes sowie bezüglich der Abgrenzung zur betrieblichen Interessenvertretung, dem Personalrat. Gleichzeitig sieht das neue LGG NRW durchaus Sanktionen für den Fall einer Nichtbeachtung der entsprechenden Rechte vor.

Der vorliegende Gleichstellungsplan, der nicht nur die weiblichen Beschäftigten fokussiert, sondern die Lebenslagen aller Mitarbeitenden stärker in den Blick nimmt, setzt neue Impulse für eine leistungsfähige und lebenslagenbewusste Stadtverwaltung.

Nach spätestens zwei Jahren ist die Zielerreichung des Gleichstellungsplans zu überprüfen. Wird erkennbar, dass dessen Ziele nicht erreicht werden, sind Maßnahmen im Gleichstellungsplan entsprechend anzupassen beziehungsweise zu ergänzen.

Die Evaluierung der Ziele und Maßnahmen des aktuellen Gleichstellungsplan der Stadt Mülheim an der Ruhr wurde im zweiten Quartal 2021 durchgeführt. 

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Stand: 09.11.2022

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