Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum

Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum

Bei einer sexuellen Belästigung handelt es sich um ein konkretes, sexuell bestimmtes Verhalten, das unerwünscht ist und durch das sich eine Person unwohl und in ihrer Würde verletzt fühlt. Übergriffe finden alltäglich und öffentlich statt, dazu gehören sexualisierende Bemerkungen und Handlungen, die entwürdigend beziehungsweise beschämend wirken, unerwünschte körperliche Annäherung, Angrapschen, aufdringliche Anmache, sexualisierte körperliche Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung. Jedes Opfer geht anders mit diesen Übergriffen um. Betroffene leiden sehr darunter.

Übergriffe auf Frauen und Mädchen finden alltäglich und öffentlich statt. - shutterstock, Gleichstellungsstelle

Wie kann ich mich dagegen wehren?

Es gibt keine pauschalen Verhaltsempfehlungen für jede Situation. Sie müssen selbst entscheiden, welche Abwehrhaltung für Ihre Situation angebracht ist. Handeln Sie instinktiv! Durch Körpersprache, die Ängstlichkeit und Unsicherheit ausdrückt, erhöht sich unter Umständen das Risiko, sexualisierte Übergriffe zu erleben. Ein selbstbewusstes und selbstsicheres Auftreten kann daher ein Schutz vor Belästigungen sein.

Wenn Sie in eine solche Situation kommen, können folgende Tipps Ihnen helfen:

  • Trifft man auf pöbelnde oder bedrohlich wirkende Personen, sollte man diesen ausweichen – auch wenn dies mit einem längeren Umweg verbunden ist.
  • Gehen Sie zielstrebig auf belebte Gebäude oder beleuchtete Hauseingänge zu und bitten Sie um Hilfe.
  • Gehen Sie immer in Richtung anderer Menschen. Steuern Sie nicht Ihre eigene Wohnung an, wenn Sie hierbei abgelegene Örtlichkeiten passieren müssen.
  • Sprechen Sie Frauen oder vertrauenserweckende Personen an und setzen ihren Weg gemeinsam fort.
  • Machen Sie andere auf das Verhalten der Person aufmerksam. Sagen Sie laut und bestimmt: "Lassen Sie mich in Ruhe!". Durch das Siezen merken andere, dass das keine Albernheiten unter Freund*innen sind.
  • Wird eine Situation tatsächlich bedrohlich, machen Sie andere auf sich aufmerksam: Laut schreien, eventuell einen Taschenalarm oder eine Trillerpfeife benutzen, Menschen direkt ansprechen und um Hilfe bitten: "Sie, mit der Lederjacke, rufen Sie die Polizei!". Wenn möglich, rennen Sie immer in Richtung belebter Orte oder anderer Menschen.
  • Den Notruf 110 wählen, auch, wenn Sie nicht selbst, sondern andere Personen in Gefahr sind.
  • Wenn das alles nichts hilft, müssen Sie sich wehren - treten, schlagen, kratzen, beißen - das Wichtigste ist, der*die Täter*in lässt erst einmal von Ihnen ab. Setzen Sie zur Abwehr alles Greifbare (z. B. Handtasche, Schlüsselbund) und alles Verfügbare aus Ihrer Umgebung (z. B. Stuhl) ein.

Was kann ich tun, wenn ich Opfer von sexueller Belästigung werde?

Kein Mensch hat das Recht, Sie anzufassen oder zu bedrängen. Wenn Sie in Not sind, rufen Sie die 110!
Nein heißt Nein! Der*Die Täter*in muss deutlich erkennen, dass sexuelle Handlungen nicht erwünscht sind. Ob verheiratet, befreundet, verwandt, bekannt oder fremd, die Beziehung des Opfers zum*zur Täter*in ist für die Verwirklichung einer Straftat egal. Alle vom Opfer ungewollten sexuellen Handlungen sind strafbar.
Wenn Sie Opfer einer Belästigung geworden sind, zeigen Sie die Tat bei der Polizei an! Nur so können der*die Täter*in bestraft und weitere Opfer geschützt werden. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.

Eine sexuelle Belästigung mit körperlicher Berührung ist strafbar (§184i Strafgesetzbuch). Sexuelle Belästigungen ohne körperliche Berührung sind strafbar, wenn sie eine Beleidigung (§185 Strafgesetzbuch) darstellen. Jedoch wird die Straftat nur verfolgt, wenn die betroffene Person bei der Polizei eine Anzeige erstattet.

Wer kann mir im Nachhinein helfen?

Menschen, die Opfer eines sexuellen Übergriffes wurden, fühlen sich oft nicht mehr sicher und leiden unter den psychischen Folgen der Tat.
Daher: Holen Sie sich professionelle Hilfe!

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Sie erhalten rund um die Uhr eine kostenlose und anonyme Beratung per Telefon, Chat oder E-Mail in 18 Sprachen. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Auch Angehörige und Freund*innen werden beraten.

Weißer Ring
Der gemeinnützige Verein „Weißer Ring“ berät Menschen, die Opfer von Kriminalität und Gewalt geworden sind. Kostenlose und anonyme Beratung per Telefon (7 bis 22 Uhr), vor Ort oder online. Auch Angehörige werden beraten.

Frauenberatung Mülheim an der Ruhr
Die Frauenberatungsstelle des Vereins Hilfe für Frauen steht allen Frauen offen, die Rat und Hilfe in besonderen und schwierigen Lebenslagen suchen.

Kontakt


Stand: 25.09.2024

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